Rechtsschutz
Gemäß § 3 der Satzung der GdP gewährt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern Rechtsschutz.
Die Gewährung des Rechtsschutzes im Sinne der nachfolgenden Rechtsschutzordnung ist Angelegenheit des Landesbezirkes. Dazu ist immer ein Rechtsschutzantrag zu stellen.
Aus den Zusatzbestimmungen des Landesbezirks Sachsen – Anhalt zur Rechtsschutzordnung der GdP geht hervor, dass in dringenden Fällen (Sofortsachen/ Terminsachen), die keinen Aufschub dulden, eine zeitnahe Kostenzusage durch die Rechtsschutzkommission erfolgen kann. Somit ist es das gleiche Prozedere wie bei den kommerziellen Rechtschutzversicherungen sichergestellt. Näheres zur Verfahrensweise und die Erreichbarkeit der Rechtsschutzkommission findet ihr in der Rechtsschutzordnung der GdP.
Mitteilung über einen Schadensfall - Antrag auf Übernahme der Kosten durch die GdP für Diensthaftpflicht – Versicherung und Dienstfahrzeug – Regress – Haftpflichtversicherung
Als GdP-Mitglieder habt ihr des Weiteren die Möglichkeit, mit der ADVOCARD© euren Rechtsschutz für Fälle zu erweitern, die durch den GdP-Rechtsschutz leider nicht abgedeckt werden können. Bei der ADVOCARD© erhaltet ihr als GdP-Mitglieder Sonderkonditionen!
Wendet euch in konkreten Situationen an eure Bezirksgruppen.