16.11.2022
Die GdP informiert
Neuerungen im Bereich des Rechtsschutzes für Beschäftigte der Landesverwaltung!
Bezirksgruppen
Polizei
Rechtsschutz
Die Koalitionäre der jetzigen Landesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag 2021 – 2026, „Wir gestalten Sachsen-Anhalt. Stark. Modern. Krisenfest. Gerecht.“ Ihren Wunsch zum Aus-druck gebracht den „dienstlichen Rechtsschutz bei Angriffen auf Polizeikräfte“ (Randziffer 4203) zu gewähren und „Schmerzensgeldforderungen und deren Eintreibung“ zu übernehmen (Randziffer 4204) zu gewähren.
Bisher gestaltete sich die Sachlage aber so, dass bei dem Versuch von
Bediensteten zur Erlan-gung von Rechtsschutz durch den Dienstherrn, dieser
mit der Begründung abgelehnt worden ist, „da von anderer Seite
Rechtsschutz“ zu erlangen wäre.
Mit dieser Rechtsauffassung unterlag der Dienstherr einem Irrtum und der
Erlass entsprach damit nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Bereits 2016
urteilte das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern (2
L 23/12), dass es nicht in Einklang mit dem Zweck der durch § 45 BeamtStG
gegebenen Ermächtigung und ermessensfehlerhaft ist, wenn dienst-licher
Rechtsschutz unter Verweis auf den gewerkschaftlichen Rechtsschutz versagt
wird.
Mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt (MBl.) LSA Nr. 38/2022 vom 7.
11. 2022 enthält der Runderlass (RdErl.) des MJ und MF vom 30. August 2022
– 14b-03029-100 a) Nummer 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. eine rechtskonforme
Fassung, d.h. eine Gewerkschaftsmitgliedschaft darf der dienstliche
Rechtsschutz nicht verwehrt werden. Es stellt einen kleinen Erfolg dar,
bedeu-tet aber nicht, dass es sich hierbei um einen vollumfänglichen
Dienstrechtschutz handelt. Des Weiteren wurde im o.g. Runderlass der Punkt
11 zur „Übernahme der notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung oder auf
Freistellung von den auferlegten gerichtlichen oder außer-gerichtlichen
Kosten“ bei Schadensersatzansprüchen neu geregelt.
Mit diesen Änderungen wurden zwei grundlegenden Forderungen der GdP
Sachsen-Anhalt zur angemessenen Fürsorge, zur Unterstützung und zum Schutz
der Kolleginnen und Kollegen Rechnung getragen.
„Wir für Euch“- Der Landesvorstand
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