12.12.2022
Die GdP informiert über die Notwendigkeit von Widersprüchen
Wichtige Information an alle Auszubildende und Studierende!
altersdis. Besoldung
Alimentation
Beamte
Bezirksgruppen
Frauen
Junge Gruppe
Rechtsschutz
Senioren
Aktuell kursieren am Standort der Fachhochschule der Polizei Fragen hinsichtlich des Widerspruchs zur amtsangemessenen Alimentation und zum Widerspruch bzw. Antrag auf Anpassung der Familienzuschläge für das dritte Kind und ggf. alle weiteren Kinder für das Jahr 2022.
Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt sind Widersprüche
nur sinnvoll, wenn Auszubildende bzw. Studierende in 2022 Familienzuschlag
1 oder 2 bezogen haben.
In allen anderen Fällen erhalten Auszubildende bzw. Studierende
Anwärterbezüge, und somit keine herkömmliche Alimentierung, da sie sich in
einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden. Der Anspruch auf
Grundalimentierung beginnt erst nach erfolgreicher Absolvierung der
Ausbildung bzw. des Studiums
Sofern ihr einen Widerspruch auf Anpassung der Familienzuschläge für das
dritte Kind und ggf. alle weiteren Kinder für das Jahr 2022 beantragt,
müsst ihr diesen separat stellen. Wir empfehlen für alle Widersprüche, aus
gegebenem Anlass, diesen per Einschreiben mit Nachweis oder per Fax
(Nachweis ist das Sendeprotokoll) zu versenden.
Mit Urteil (L 11 AS 632/20) vom 04. November 2021 hat das
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Einlegung
eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form
entspricht.
Martin Götze
Landesjugendvorsitzender