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© Foto: AdobeStock #521878708 | AlenKadr
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Luftsicherheit

Luftsicherheit aus einer Hand

Der Luftverkehr verzeichnet ein stetiges Wachstum. In den vergangenen Jahren stieg die Anzahl der Passagiere an deutschen Flughäfen auf jährlich rund 240 Millionen. Bis 2030 rechnet der Flughafenverband ADV mit gut 300 Millionen Passagieren. Nicht nur aufgrund dieser steigenden Passagierzahlen hat die Bedeutung der durch die Bundespolizei gewährleisteten Luftsicherheit allein an den 13 deutschen Großflughäfen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Längst geht es nicht mehr nur um normale Reisendenabfertigung, sondern um Gefahrenabwehr. Die Gewährleistung der Luftsicherheitsaufgaben ist aus vielfältigen Gründen ein Kosten- und Wirtschaftsfaktor und eng verzahnt mit den Interessen der Flughafenbetreiber und der Luftfahrtunternehmen.

Gegenwärtig ist die Organisation der Luftsicherheit in den Aufgabenfeldern

  • Passagier- und Gepäckkontrollen
  • Frachtkontrollen
  • Schutz des Flugplatzgeländes
  • Personal- und Warenkontrollen
  • Beschaffung von Kontrolltechnik
  • Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen


von großer Diversifikation geprägt.

Die Vielzahl von öffentlichen und nicht-öffentlichen Beteiligten erzeugt einen hohen Koordinierungsaufwand und erhebliche Regiekosten.

GdP für Bündelung aller Luftsicherheitsaufgaben

Der GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll wirbt daher bereits seit Jahren für eine Neuordnung der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben.
Diese sollen in einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gebündelt werden, die wiederum in der Hand des Bundes liegt. Diese AöR würde vollumfänglich in eigener Zuständigkeit die Personalverantwortung und Arbeitgeberschaft für ausschließlich nur noch mit den Aufgaben zu betrauende Luftsicherheitsassistenten des Bundes einschließlich Sicherheitsüberprüfungen, Schulungen und Qualifizierungen übernehmen. Die Luftsicherheitsassistenten des Bundes können aufgrund des Qualifizierungsniveaus in den der AöR obliegenden verschiedenen Tätigkeitsfeldern schwerpunktgerecht und flexibel eingesetzt werden. Dabei ist auch eine Übernahme von bisher bei privaten Dienstleistern Beschäftigten in das Beschäftigungsverhältnis als Luftsicherheitsassistenten des Bundes mit umfasst.

© Foto: AdobeStock #487484537 | Eli
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Broschüre Luftsicherheit

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