19.10.2020
GdP nimmt Stellung zur Durchsetzung der Corona-Regeln
Angesprochen auf die Durchsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen zieht der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in der Bundespolizei Jörg Radek Bilanz und mahnt: „Nach wie vor gibt es immer noch eine hohe Akzeptanz für die Corona-Regeln, aber wir spüren auch, dass die Stimmung beginnt, aggressiver zu werden – zum Beispiel wenn wir als Polizei die Maßnahmen durchsetzen wollen. Da kommt es dann zu Widerstand. Das fängt an mit Beleidigungen, dann wird gepöbelt, gespuckt, angehustet. Das alles erleben unsere Kolleginnen und Kollegen in dieser Pandemie.“
Radek: „Die Stimmung wird aggressiver, das gesundheitliche Risiko für die Kolleginnen und Kollegen steigt“
Vor allem die Einhaltung der Maskenpflicht und das Abstandsgebot sorgen immer wieder für Auseinandersetzungen.
„Es geht aus unserer Sicht weniger um die Widersprüche in den Regelungen. Viele Menschen fühlen sich von den Regeln einfach genervt. Wenn dann noch Alkohol dazu kommt oder gruppendynamische Prozesse damit verbunden werden, kann das zu weiteren Eskalationen beitragen.“ Auch diejenigen, die geschützt werden wollen, hätten zuletzt ihre Schutzrechte stärker und zum Teil auch aggressiver eingefordert und zum Beispiel Maskenverweigerer auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. „Daher kommt es nun insgesamt mehr zu solchen Einsätzen“, so Radek.
Für die Polizei bedeutet die Durchsetzung der Corona-Regeln dabei in doppelter Hinsicht eine zusätzliche Belastung. Neben dem zunehmenden Arbeitsaufwand durch eine immer höhere Zahl von Einsätzen, kommt die gesundheitliche Gefährdung hinzu. Radek: „Die Ansteckungsgefahr stellt für Polizistinnen und Polizisten eine neue, weitere Steigerung des ohnehin schon nicht unerheblich Berufsrisikos dar. Gerade deshalb muss der Gesundheitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen oberste Priorität haben.“
Da insbesondere bei Einsätzen auf engem Raum wie in Kneipen oder Zügen der Abstand nicht immer eingehalten werden kann, appelliert Radek an die Eigenverantwortung, sich an Regeln zu halten: „Es kann nicht sein, dass immer erst die Polizei einschreiten muss.“
Zum Hintergrund:
Die Bundespolizei hat zwischen dem 12. September und dem 12. Oktober 2020 in mehr als 71.000 Fällen Reisende ohne Mund-Nase-Schutz in Bahnhöfen oder Zügen ermahnt. Der ganz überwiegende Teil der Reisenden zeigte sich daraufhin einsichtig. Bei den zunächst Uneinsichtigen wurde das örtlich zuständige Gesundheitsamt in über 1.000 Fällen informiert, um Bußgelder nach den Landeseindämmungsverordnungen zu verhängen. In genau 200 Fällen wurden Reisende durch Kräfte der Bundespolizei von der Weiterfahrt ausgeschlossen beziehungsweise des Bahnhofs verwiesen.
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Jörg Radek im Radiointerview beim MDR