03.06.2020
WIR machen Berufspolitik:
Klarer GdP-Erfolg für Personenbegleiter Luft, Personenschützer und Spezialeinheiten
Für Personenbegleiter Luft, Personenschützer und Spezialeinheiten soll es auch zukünftig die Möglichkeit geben, bei dienstlichen Flügen von unter vier Stunden Dauer in der Business-Class zu fliegen.
Das hat die GdP nach Gesprächen mit der Leitungsebene des BMI und im Anhörungsverfahren der Bundesregierung durchgesetzt.
Durch eine Änderung der Auslandsreisekostenverordnung sollen aus Klimaschutzgründen zukünftig bei einer reinen Flugzeit von weniger als vier Stunden nur noch die Kosten für das Benutzen der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet werden.
Das betrifft zum Beispiel Flüge in den nordafrikanischen und nahöstlichen Raum wie die Türkei oder den Libanon und damit auch einen großen Teil von Rückführungsmaßnahmen.
Die GdP hat erfolgreich eingewandt, dass Personenbegleiter Luft, Personenschützer und Spezialeinheiten anderen Belastungen ausgesetzt sind und in der Regel keine normalen, entspannten Dienstreisen durchführen. Dem müsse die Bundesregierung durch eine entsprechende Öffnungsklausel für Einsatzkräfte Rechnung tragen.
Das Bundesinnenministerium hat nun „in Umsetzung von Anregungen“ der GdP in einem neuen Verordnungsentwurf vom 28. Mai 2020 die GdP-Forderung aufgegriffen. Danach kann die oberste Dienstbehörde in besonderen Ausnahmefällen wie bei Personenbegleitern Luft, Personenschützern und Spezialeinheiten eine abweichende Regelung treffen und nach wie vor auch Business-Class-Flüge zulassen.
Ein schöner Erfolg der GdP für unsere Kolleginnen und Kollegen!