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© unununius/stock.adobe.com
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13.01.2025

Kopelke: Gelder müssen an die Polizei gehen, Polizeistunden müssen runter

Innenpolitik Bereitschaftspolizei Bundespolizei Fußball

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen „Polizeikosten Hochrisikospiele“ hat nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) weitreichende Folgen für alle deutschen Polizeibehörden. „Nun besteht endlich Klarheit, wer die immensen Kosten für Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen trägt. Das war längst überfällig“, sagte GdP-Bundesvorsitzender Kopelke am Dienstag in Karlsruhe.

Das Urteil habe eine weitreichende Konsequenz. Es betrifft nicht mehr nur die Polizeieinsätze bei Fußballspielen, sondern alle kommerziellen Großveranstaltungen mit Konfliktpotenzial. „Die Entscheidung wird ein Präzedenzfall für ganz Deutschland sein und wird den Umgang mit der Finanzierung solcher Einsätze grundsätzlich beeinflussen“, so Kopelke. 

Vordergründig sieht die GdP eine steigende Arbeitsbelastung für die Polizeiverwaltung durch mehr eingehende Gebührenbescheide, die erlassen werden müssten. „Wer rechtssicher Polizeirechnungen stellen will, muss nun die Polizeiverwaltung ertüchtigen“, mahnt der Gewerkschafter. 

© GdP/Kay Herschelmann
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Die Entscheidung wird ein Präzedenzfall für ganz Deutschland sein und wird den Umgang mit der Finanzierung solcher Einsätze grundsätzlich beeinflussen.
Jochen Kopelke, GdP-Bundesvorsitzender

Sofern weitere Bundesländer das Bremer Modell der Kostenbeteiligung übernehmen, muss sichergestellt werden, dass die Gelder tatsächlich für die Polizeihaushalte genutzt werden. Es darf nicht sein, dass Mittel im Haushalt für andere Zwecke genutzt werden. Es werden dringend Investitionen in Ausstattung, Digitalisierung und Personal benötigt. Kopelke: „Nun ist die Innenministerkonferenz und erneut die DFL am Zuge, einheitliche Regelungen zur Reduzierung der Einsatzstunden finden. Wir Polizisten müssen unabhängig einer Rechnung diese Hochrisikospiele sicher machen.“

Nils Winter, der Bremer GdP-Landesvorsitzender, stimmt diesem zu und betonte: „Seit der Saison 2015/ 2016 wurden in Bremen neun Spiele als Hochrisikospiel eingestuft. Das bedeutet einen Aufwand von mehreren zehntausend Einsatzstunden. Hier muss von den Beteiligten eine Lösung gefunden werden.“

In einem vorangegangenen Statement verdeutlichte Kopelke: 

„Seit über zehn Jahren wird über die Frage gestritten, wer die immensen Kosten für Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen trägt. Mit steigender Gewalt und wachsender Belastung der Polizei ist dieses Thema heute aktueller denn je. Die Frage, wer zahlt, ist nun endlich geklärt – und längst überfällig.

Die Polizei hat die Aufgabe, Menschen zu schützen – und nicht, als Geldeintreiber für politische Entscheidungen zu fungieren. Eine klare Trennung dieser Aufgaben ist essenziell, damit wir uns auf unsere Kernaufgabe konzentrieren können: die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger", unterstrich der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Kostenbeteiligung bei „Hochrisikospielen“ in einer ersten Reaktion noch vor Ort in Karlsruhe. 

Das Urteil habe eine weitreichende Bedeutung, führte der GdP-Chef fort: „Es betrifft nicht mehr nur die Polizeieinsätze bei Fußballspielen, sondern alle kommerziellen Großveranstaltungen mit Konfliktpotenzial. Die Entscheidung wird ein Präzedenzfall für ganz Deutschland sein und wird den Umgang mit der Finanzierung solcher Einsätze grundsätzlich beeinflussen.

Für uns als Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eines klar: Wenn weitere Bundesländer das Bremer Modell der Kostenbeteiligung übernehmen, muss sichergestellt werden, dass die Gelder tatsächlich der Polizei zugutekommen. Es darf nicht sein, dass Mittel im politischen Verwaltungsapparat versickern.“

© Csaba Peterdi/stock.adobe.com
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