Versicherungen
Diensthaftpflicht-Regressversicherung
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen.
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes beziehungsweise der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig, zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!
Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:
10.000.000 Euro |
pauschal für Personen- und Sachschäden |
100.000 Euro |
für Vermögensschäden |
100.000 Euro |
für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten |
52.000 Euro |
für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten |
50.000 Euro |
für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum |
50.000 Euro |
für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen |
5.000 Euro |
für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen |
2.000 Euro |
für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken |
Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser unter anderem) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.
Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.
Dienstfahrzeug-Regressversicherung
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich durch Schäden an den Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden
und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.
Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:
- 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, bei Schäden durch Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden,-luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.
Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen:
- 1.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Den oben genannten Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der PVAG Polizeiversicherungs-AG zugrunde.
Unfall-Versicherung
Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall, innerhalb oder außerhalb des Dienstes, versichert. Dem Unfallversicherungsvertrag liegt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung, der Besonderen und Zusatz-Bedingungen der SIGNAL IDUNA (AB GUV) zugrunde.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:
- 3.000 Euro für den Todesfall
- 4.000 Euro für den Invaliditätsfall mit Progression 250 Prozent
- 9.000 Euro bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
- 5.000 Euro Bergungskosten
- 5.000 Euro kosmetische Operationen
- 500 Euro Kurkosten/ Rehakosten
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr gerne zur Verfügung.
Diana Lühr
Organisations- und Servicegesellschaft - OSG
Telefon 0211 - 7104 - 202
Sterbegeldbeihilfe
Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit 500 Euro Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes und 350 Euro beim Tod des Ehepartners. Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.