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Versicherungen

Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen.

Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes beziehungsweise der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig, zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!

Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:

10.000.000 Euro

pauschal für Personen- und Sachschäden

100.000 Euro

für Vermögensschäden

100.000 Euro

für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten

52.000 Euro

für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten

50.000 Euro

für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum

50.000 Euro

für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen

5.000 Euro

für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen

2.000 Euro

für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken

 

Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser unter anderem) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.

Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.

Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.

Dienstfahrzeug-Regressversicherung

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich durch Schäden an den Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden   
und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben. 

Es bestehen ab 01. Januar 2024 folgende Deckungssummen:

  •   250.000 Euro        für Sach- und Vermögensschäden

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, bei Schäden durch Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden,-luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.

Es bestehen ab 01.01.2024 folgende Deckungssummen: 

  • 1.000.000 Euro          pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Den oben genannten Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der PVAG Polizeiversicherungs-AG zugrunde.

Unfall-Versicherung

Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall, innerhalb oder außerhalb des Dienstes, versichert. Dem Unfallversicherungsvertrag liegt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung, der Besonderen und Zusatz-Bedingungen der SIGNAL IDUNA (AB GUV) zugrunde.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:

  • 3.000 Euro für den Todesfall
  • 4.000 Euro für den Invaliditätsfall mit Progression 250 Prozent
  • 9.000 Euro bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 5.000 Euro Bergungskosten
  • 5.000 Euro kosmetische Operationen
  • 500 Euro Kurkosten/ Rehakosten

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr gerne zur Verfügung.

Diana Lühr

Organisations- und Servicegesellschaft - OSG

Telefon 0211 - 7104 - 202

Sterbegeldbeihilfe

Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit 500 Euro Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes und 350 Euro beim Tod des Ehepartners. Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.

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