19.12.2024
Letzte Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus – GdP mit drei Erfolgen für Dich
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der gestrigen Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses haben die Abgeordneten noch einmal zahlreiche Beschlüsse gefasst und sich dort neben den deutlichen Haushaltseinsparungen, von denen unsere Bereiche dank unserer hartnäckigen Gespräche mit dem Regierenden Bürgermeister und Senatoren weitgehend verschont bleiben, mit weiteren Themen befasst. Drei Entscheidungen sehen wir da als besonders relevant.
Besoldungsanpassungen beschlossen
Nachdem wir den Finanzsenator bereits davon überzeugen konnten, das Plus von 275,05 Euro ab November vorfristig zu bezahlen, ist jetzt die Übernahme des kompletten Tarifabschlusses beschlossen. Zudem sind die ersten beiden kleinen Schritte zur Angleichung an das Bundesgrundniveau fixiert, so gibt es ab Februar 2025 insgesamt 5,9 Prozent mehr brutto. Die Anpassungen im Überblick:
- Ab November 2024: + 275,05 Euro brutto (Azubis + 100 Euro) (enthalten sind 75,05 € = hälftiger alter Familienzuschlag Stufe 1, der zum Grundgehalt gelegt und dynamisiert wird)
- Ab Februar 2025: + 5,9 Prozent (min. 140 Euro, Azubis 50 Euro)
- Ab Januar 2026: + 0,4 Prozent
Rückwirkend und deutliche Steigerung: Anhebung des DuZ
Parallel zu den Besoldungserhöhungen steigt auch die Vergütung für Mehrarbeit sowie der DuZ, bei dem Deine GdP gemeinsam mit den innenpolitischen Sprechern von CDU und SPD über die Fraktionen bereits Ende 2023 eine dahingehende Entscheidung auf den Weg brachte. Da es sich hier schlussendlich um einen Knopfdruck handelt und die erbrachten Stunden im System vorliegen, sollte die Auszahlung der bereits geleisteten DuZ-Stunden nicht lange auf sich warten lassen. Die Schritte im Überblick:
- Rückwirkend ab Januar 2024: Nacht-DuZ 1,87 € auf 2,60 €, Samstags-DuZ 0,93 € auf 1,30 €, Königs-DuZ 3,84 € auf 4,50 €
- Ab Februar 2025: Nacht-DuZ 2,60 € auf 2,97 €, Samstags-DuZ 1,30 € auf 1,49 €, Königs-DuZ 4,50 € auf 6,31 €
- Ab Januar 2026: Nacht-DuZ 2,97 € auf 2,98 €, Samstags-DuZ 1,49 € auf 1,50 €, Königs-DuZ 6,31 € auf 6,34 €
Anhebung der Pensionsgrenzen – GdP sichert Grenzen für Polizeivollzug und Feuerwehr
Das generelle Pensionsalter für Berlins Beamtinnen und Beamte wird auf 67 Jahre angehoben, schrittweise je nach Jahrgang. Wir möchten an dieser Stelle nochmal deutlich machen, dass wir diese Entscheidung für fatal halten, weil die Arbeit im öffentlichen Dienst dieser Stadt in Sachen Taktung und Intensität mit keinem anderen Bundesland zu vergleichen ist. Deshalb werden wir auch dafür kämpfen, die Grenzen für Verwaltungsbeamte wieder zu senken bzw. unserer Forderung nach einem Pensionskorridor noch mehr Deutlichkeit verleihen. Gelungen ist es Deiner GdP aber, die Grenzen für Polizeivollzug und Feuerwehr auf dem bestehenden Level festzuschreiben. Für Polizeivollzugskräfte des mD liegt die Grenze beim vollendeten 61., des gD beim vollendeten 62. und erstmals extra definiert für den hD beim vollendeten 65. Lebensjahr. Ist die Laufbahnbefähigung im Aufstieg erworben, gilt für den gD das vollendete 61., für den hD das vollendete 63. Lebensjahr. Sollten mindestens 15 Jahre feuerwehrtechnischer Dienst geleistet worden sein, gilt hier beim mD das vollendete 60., beim gD das vollendete 61., für den hD das vollendete 63. Lebensjahr als Altersgrenze, maximal geht es bis zum vollendeten 65. Lebensjahr.
Nicht vergessen, noch Widerspruch einreichen!
Teil des verabschiedeten Gesetzesentwurfes zur Besoldung sind auch Abschlagsnachzahlungen in Sachen Familienzuschläge für Familien mit mindestens drei Kindern, um eine amtsangemessene Alimentation vergangener Jahre sicherzustellen. Ob das reicht, werden wir sehen. Nach wie vor warten wir auf eine genaue Terminierung des Bundesverfassungsgerichts, vielleicht wird es ja 2025 mal soweit sein. Bis dahin raten wir Euch weiterhin: Denkt daran, jedes Jahr aufs Neue Eure Widersprüche einzureichen! Auf unserer Homepage im Bereich Rechtsabteilung findest Du entsprechende Muster-Widersprüche zu Deiner Besoldung, Deiner Versorgung und zur Hauptstadtzulage.