Rechtsschutz & Rechtsberatung
RECHTSBERATUNG
Die Rechtsberatung umfasst alle Rechtsfragen des täglichen Lebens, wie z. B. Miet-‚Kauf-, Familien-‚ Ehe-, Erbrecht. Zu unseren Beratungszeiten stehen Ihnen fachlich kompetente Rechtsanwälte zur Verfügung, die auch diverse Fachanwaltstitel führen.
RECHTSSCHUTZ
Rechtsschutz kann für Rechtsstreitigkeiten gewährt werden, die sich aus dem Dienst-, Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis des Mitglieds aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst und/oder die sich aus der gewerkschaftlichen Betätigung ergeben. Rechtsschutz kann auch gewährt werden, wenn das Verfahren gegen das Mitglied mit seiner Eigenschaft als Beschäftigter im GdP-Organisationsbereich in ursächlichen Zusammenhang zu bringen ist, ohne dass eine unmittelbare dienstliche Tätigkeit dem zugrunde liegt. Näheres dazu regelt die Rechtschutzordnung und die Ausführungsbestimmungen des Landesbezirks hierzu. Rechtsschutz wird nur auf Antrag gewährt. Tritt der Rechtsschutzfall ein, ist ein schriftlicher Antrag an die Rechtsabteilung zu stellen, die bei Bedarf Hilfestellung leistet. Der Antrag kann vor Ort gestellt bzw. per Post oder per Fax eingereicht werden. In dem Antrag ist der zugrundeliegende Sachverhalt darzustellen und ihm sind vorhandene Unterlagen (Schreiben der Behörde, Ladungen, Vordrucke, zeugenschaftliche Äußerungen etc.) beizufügen. Bei der Antragstellung bitten wir, selbst auf laufende Fristen zu achten.Die Mandatserteilung an einen Rechtsbeistand vor der Rechtsschutz- bzw. Deckungszusage kann die Nichtgewährung von Rechtsschutz zur Folge haben. Über Ausnahmen entscheidet die Rechtschutzkommission. Der/die Antragssteller/in und die Rechtschutzkommission haben ein Vorschlagsrecht für den Rechtsbeistand. Bei Unstimmigkeiten hierüber entscheidet die Rechtsabteilung der GdP, Landesbezirk Berlin. Den Rechtsbeistand (Rechtsanwalt, Verteidiger oder anderer Beistand) bestellt die Rechtsabteilung.
Wenn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die Abrechnung anwaltlicher Tätigkeit Betragsrahmengebühren vorsieht, so werden die entstandenen Kosten nur bis zur Höhe der Mittelgebühr erstattet. Soweit Tätigkeiten anfallen, die zur Entstehung der Geschäftsgebühr nach dem RVG VV 2300 führen, werden die Kosten nur bis zur Höhe der Schwellengebühr (1,3) übernommen. Die Vertrauensanwälte von der GdP rechnen auf dieser Basis ab, so dass hier keine Nachteile entstehen. Eine Abrechnung über diese Gebühr hinaus kann nur mit einem entsprechend begründeten Antrag erreicht werden. Hierüber entscheidet die Rechtsschutzkommission. Honorarvereinbarungen werden nicht akzeptiert.Zum Umfang des Rechtsschutzes bei Verfahren vor den ordentlichen Gerichten verweisen wir auf Abschnitt II, Nr. 6 der Ausführungsbestimmungen zur Rechtsschutzordnung. Ein entsprechendes Merkblatt hält die Rechtsabteilung bereit.Vor der Bevollmächtigung eines Anwalts empfehlen wir unseren Mitgliedern, diesen ausdrücklich zu den Kosten des zu erwartenden Verfahrens zu befragen. Der Anwalt ist verpflichtet hierüber Auskunft zu erteilen.
Wichtige Hinweise zur Rechtsschutzgewährung
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
für die Gewährung von Rechtsschutz ist ein schriftlicher Rechtsschutzantrag erforderlich. Bei der Antragstellung unterstützt Euch die Rechtsberatung, die durch unsere Vertrauensanwälte durchgeführt wird.
Der Antrag sollte vor kostenauslösenden Maßnahmen gestellt werden. Anderenfalls kann Rechtsschutz bereits aus diesem Grund versagt werden (§ 15 Rechtsschutzordnung). Über die Rechtsschutz-gewährung entscheidet die Rechtsschutzkommission.
Unserer Informationsbroschüre „Rechtsschutz & Rechtsberatung“ könnt Ihr die Rechtsschutzordnung der GdP und die Ausführungsbestimmungen des Landesbezirks dazu entnehmen. Beide sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Der Broschüre könnt Ihr die aktuellen Sprechzeiten der Rechtsabteilung bis hin zu einem Muster eines Rechtsschutzantrages entnehmen. Auch auf unserer Homepage ist ein Muster hinterlegt.
Bitte achtet bei Euren rechtlichen Problemen auf etwaige laufende Fristen. Eine zeitnahe Antragstellung ist daher immer erforderlich. Bitte fügt Euren Anträgen immer die entsprechenden Kopien von den für den Streitfall notwendigen Unterlagen bei.
Daher unser Tipp: Vereinbart immer zeitnah einen Beratungstermin. Hier können dann unsere Vertrauensanwälte Eure Unterlagen auch hinsichtlich möglicher Fristen prüfen, die Sache für Euch rechtlich einschätzen und Euch zur Seite stehen.
Die Beratungszeiten sind mit vorheriger telefonischer Terminabsprache aktuell jeweils dienstags in der Zeit von 10.00 - 13.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr. Termine könnt Ihr telefonisch mit der Rechtsabteilung unter 030-210004-17 vereinbaren. Erreichbar ist diese auch unter per E-Mail
Grundsätzlich kann Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten gewährt werden, die sich aus dem Dienst-, Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis des Mitgliedes aus seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst ergeben. Näheres regeln die Rechtsschutzordnung und die Ausführungsbestimmungen. Eine fachkundige Rechtsberatung erfolgt zudem in Rechtsfragen des täglichen Lebens, wie z.B. Miet-, Kauf-, Familien-, Ehe- und Erbrecht. Gewerkschaftlicher Rechtsschutz für eine außergerichtliche bzw. gerichtliche Vertretung wird in diesen Lebenslagen nicht gewährt. Dennoch ist dieses Angebot nicht zu unterschätzen, da eine Verbraucherberatung bei einem Anwalt außerhalb der GdP im Regelfall Kosten von bis zu 190 € verursachen kann.
Insoweit nochmals im eigenen Interesse die Bitte, in allen Fällen zunächst Kontakt mit der Rechtsabteilung der GdP aufzunehmen. Hier erfolgen im Regelfall auch die Erstberatung und eine fachgerechte Unterstützung beim Stellen von Rechtsschutzanträgen bzw. von Anträgen an andere Institutionen.
Wir hoffen, dass ihr zu eurem Recht kommt und werden euch dabei behilflich sein.
Rechtsschutzkommission
(bestehend aus sieben Mitgliedern, die vom Delegiertentag mehrheitlich gewählt wurden; sie tagt alle drei Wochen - jeweils dienstags um 16.30 Uhr)
Vorsitzender
Ralf Bedewitz, Dir 3
Stellvertretender Vorsitzender
Carsten Rohrbeck, Dir 2
Schriftführerin
Manuela Kamprath, BÜO/LEA
Stellvertretende Schriftführerin
Katrin Budach, BÜO/LABO
Weitere Mitglieder
Olaf Friedrich, Feuerwehr
Andre Baudach, Dir E/V
Andrea Czoske, Dir 5
Sprechstunden und Erreichbarkeiten
Sprechstunden der Rechtsabteilung
Dienstags von 10.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr mit vorheriger Terminabsprache.
GdP-Geschäftsstelle
Kurfürstenstraße 112
10787 Berlin
Bürodienstzeiten der Rechtsabteilung
Montag bis Mittwoch
9:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag
12:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
9:00 bis 14:30 Uhr
Ansprechpartner
Caroline Thackray