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© © GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten
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07.09.2024

100 Tage

BG Mannheim Presse Pressemitteilung UdP e.V.

100 Tage nach dem Anschlag von Mannheim und den politischen Reaktionen:

Eine bekannte, traurige Routine.

Stuttgart/Mannheim, 04. September 2024
In Anbetracht des am 31.05.2024 erfolgten tödlichen Messerangriffs auf unseren Kollegen Rouven Laur in Mannheim und der damit verbundenen politischen Reaktionen möchten wir, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), 100 Tage nach der Tat auf eine bereits vor Jahrzehnten formulierte Einschätzung des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß hinweisen.

Am 22. November 1986 beschrieb Strauß treffend den Ablauf solcher Ereignisse in sechs Akten:

  1. Akt: Es passiert ein schreckliches Verbrechen.
  2. Akt: Bestürzung, Empörung.
  3. Akt: Ruf nach harten Maßnahmen.
  4. Akt: Warnung vor der Überreaktion.
  5. Akt: Gar nichts.
  6. Akt: Übergang zur Tagesordnung

 

Am 8. September 2024 sind es genau 100 Tage seit dem schrecklichen Vorfall in Mannheim. Die Ereignisse der letzten Wochen haben gezeigt, dass sich diese traurige Routine leider wiederholt.

Der schreckliche Vorfall in Mannheim hat eine Welle der Empörung und Forderungen nach härteren Maßnahmen ausgelöst“, erklärte der Mannheimer GdP-Vorsitzende Thomas Mohr.Doch wie so oft warnen Experten und Politiker gleichzeitig vor überhasteten Reaktionen. Was folgt, sind Ankündigungen, die meist in der Diskussion verpuffen, bis das Thema aus den Schlagzeilen verschwindet und zur Tagesordnung übergegangen wird.“, so Mohr weiter.

 

GdP-Forderung nach einer verbesserten und bundeseinheitlichen Entschädigung bei Dienstunfällen bekräftigt:

 „Nicht einverstanden sind wir mit den Regelungen der Entschädigungsleistungen für Hinterbliebene“, erklärte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am 12. Juni 2024.

Die Entschädigungssummen schwanken je nach Bundesland zwischen 60.000 und 120.000 Euro, was wir als unzureichend und ungerecht empfinden.

Positiv ist, dass das baden-württembergische Finanzministerium, auf Anregung der CDU und des Innenministeriums, geprüft und entschieden hat, die Entschädigungen für Hinterbliebene von getöteten Polizeibeamten und schwer geschädigten Polizisten deutlich zu verbessern.

Künftig sollen Beamte 150.000 Euro statt wie bislang 80.000 Euro erhalten, sollten sie wegen eines Dienstunfalls mindestens zu 50 Prozent dauerhaft geschädigt bleiben. Stirbt ein Beamter im Dienst, wird Witwen oder Witwern sowie versorgungsberechtigten Kindern 100.000 Euro gezahlt. Bislang waren es 60.000 Euro. Hinterlässt der oder die Tote keine Kinder oder einen Partner, erhalten die Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder eine Einmalzahlung von 40.000 Euro, doppelt so viel wie zuvor.

Wir begrüßen die flankierende Unterstützung von Innenminister Thomas Strobl und dem Landesvorsitzenden Manuel Hagel (beide CDU) zu unsere Forderungen gegenüber dem Finanzministerium.“, so der GdP-Landesvorsitzender Gundram Lottmann.

 

Der wertschätzende Umgang von Seiten der Landespolitik und Polizeiführung, mit unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen die bei dieser schrecklichen Tat im Einsatz vor Ort waren, wird von der GdP ausdrücklich gelobt.

Debatte über die Ausstattung der Polizei mit besseren Schutzmitteln wurde angestoßen:

 

Diese Forderungen umfassen unter anderem die verstärkte Nutzung von Bodycams, Stichschutzwesten und möglicherweise auch den Einsatz von Tasern (auch als Distanz-Elektroimpulsgeräten bezeichnet), um die Beamten in gefährlichen Situationen besser zu schützen.

 

In Baden-Württemberg dürfen Taser ausschließlich von Spezialkräften der Polizei genutzt und einsetzt werden.

Die GdP argumentiert, dass die Zahl der Messerangriffe in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, was auch in den Kriminalstatistiken sichtbar wird.

Aufgrund dieser Entwicklung sieht die GdP einen dringenden Bedarf, die Ausrüstung der Polizei zu modernisieren und anzupassen, den Taser flächendenkend zum Beispiel für den Streifendienst einzuführen, um den Herausforderungen im Einsatz besser gerecht zu werden.

 

 

Thomas Mohr | © © GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten / KCMedia
© GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten / KCMedia
Wer in Deutschland Hilfe als Asylant sucht und Straftaten begeht, muss seinen Schutzstatus bei uns verlieren.
Thomas Mohr, GdP-Vorsitzender Mannheim u. Vize-Landesvorsitzender
© © GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten (TM)
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100 Tage nach der Tat in Mannheim:

Trotzdem zeigt diese wiederkehrende Routine, dass die grundlegenden Probleme, die zu solchen Taten führen, auf Bundesebene nicht nachhaltig angegangen werden. Es ist an der Zeit, aus dieser endlosen Spirale auszubrechen und echte, langfristige Lösungen, wie zum Beispiel in der Migrationspolitik zu suchen, anstatt immer wieder denselben Zyklus zu durchlaufen.

Die GdP fordert daher nicht nur kurzfristige Reaktionen und Ankündigungen, sondern nachhaltige Konzepte, die sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die der Einsatzkräfte auf lange Sicht gewährleisten.

Gedenkabzeichen Rouven Laur | © © GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten / Mannheim (TM)
Spenden zur Unterstützung von in Not geratenen Angehörigen der Polizei und ihrer Hinterbliebenen

Weitere Informationen

Gewerkschaft der Polizei

Landesbezirk Baden-Württemberg e.V.

Maybachstr. 2

71735 Eberdingen

Telefon 07042 879-0