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© © UdP - alle Rechte vorbehalten
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Unterstützungsverein der Polizei (UdP) e. V.

Der UdP hilft Kolleginnen und Kollegen

Der UdP, eine Gründung des GdP-Landesbezirks Baden-Württemberg, ist die älteste Unterstützungseinrichtung für die Polizei im Land Baden-Württemberg. Nach der Satzung ist Zweck des „gemeinnützigen Vereins“ die Unterstützung von in Not geratenen Angehörigen der Polizei und ihrer Hinterbliebenen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können braucht der Verein natürlich Einnahmen. Diese generieren sich aus Spenden von Einzelpersonen und Firmen sowie durch Zuweisungen der Gerichte. Jeder kann uns also unterstützen. Wir setzen die uns zugegangenen Spenden sparsam, durchschaubar und zweckgerichtet für Kolleginnen und Kollegen ein, die unverschuldet in Not geraten sind. Der UdP darf steuerlich relevante Spendenbescheinigungen ausstellen.

Trauer | © © GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten / Mannheim (TM)
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Wir freuen uns über jede Spende an den Unterstützungsverein der Polizei e.V.

Spendenkonto:

BBBank
IBAN: DE38 6609 0800 0000 9027 21

Spendenbescheinigungen für die Steuererklärung erhalten Sie auf Anforderung über unsere Geschäftsstelle

Anträge auf Unterstützung bitte formlos (kurzer Sachverhalt) an unsere Geschäftsstelle oder unseren Landesvorsitzenden

Landesgeschäftsstelle

Maybachstraße 2

71735 Eberdingen

Porträt Gundram Lottmann | © © GdP-BW 2024 - alle Rechte vorbehalten / KCMedia

Gundram Lottmann

Landesvorsitzender und BGB-Vorsitzender, Vorsitzender Kommission Rechtsschutz

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Spenden zur Unterstützung von in Not geratenen Angehörigen der Polizei und ihrer Hinterbliebenen