28.01.2025
Mängelliste bei Verkehrssicherheit
Mertens: Von Vision Zero noch weit entfernt
Eine personell und finanziell nachhaltig aufgestellte polizeiliche Verkehrsüberwachung, gute Gesetze ohne Vollzugsdefizit sowie klar erkennbare Schritte für die Umsetzung der sogenannten Vision Zero bilden nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die wichtigsten Fundamente für einen sicheren Straßenverkehr. Notwendig sei es zudem, den Kolleginnen und Kollegen auf den Straßen einen gegenüber Gefahren und Risiken möglichst gut geschützten Arbeitsplatz zu schaffen, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens vor dem Beginn des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) am Mittwoch in Goslar.
„Als GdP haben wir noch eine Menge Sicherheitsarbeit vor uns. Es bestehen in allen genannten Bereichen teils eklatante Mängel“, sagte Mertens, für den Verkehrsbereich verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstandes.
Es sei nur zwangsläufig, dass der VGT den Cannabis-Missbrauch in seinen Fokus rückt. Mertens: „Für wirksame Kontrollen fehlen uns moderne Nachweis- und Analyseinstrumente. Das Gleiche gilt für qualifizierte Schulungsmaßnahmen, die den eingesetzten Kräften vor Ort mehr Handlungssicherheit geben. Außerdem ist der Kontrolldruck zu niedrig und bisherige Präventionsmaßnahmen nicht ausreichend.“ Bezeichnend für den lückenhaften Umgang mit Cannabis sei, dass der für Mischkonsum mit Alkohol sowie für Fahranfänger festgesetzte verminderte THC-Grenzwert nicht auch für den Gefahrguttransport und die Personenbeförderung gleichermaßen in Kraft gesetzt wurde.
Mertens begrüßte, dass das Goslarer Expertengremium auch die „sieben Todsünden“ des Paragrafen 315c Strafgesetzbuch (StGB) beraten wolle. Das sei höchste Zeit, denn diese gesetzliche Grundlage wirke angesichts neuer Mobilitätskonzepte und veränderter Verkehrsrealitäten wie aus der Zeit gefallen. Zwar deckten die dort gelisteten gefährlichen Verhaltensweisen im Straßenverkehr viele typische und schwerwiegende Gefährdungsszenarien ab, moderne Verkehrsphänomene würden jedoch nicht vollständig erfasst. „Wir werden darauf hinarbeiten, dass moderne Risiken wie E-Scooter, autonome Fahrzeuge sowie ablenkende Verhaltensweisen zu einer Anpassung des Paragrafen führen.“
Mit Blick auf das auf dem VGT zur Debatte stehende Thema Fahrtüchtigkeitstest der Polizei spricht sich die GdP für den bundesweiten Einsatz speziell für „standardisierte Fahrtüchtigkeitstests (SFT)“ geschulte Kräfte aus. Vor allem bei verdachtsunabhängigen Kontrollen könnten sich über den Einsatz der spezialisierten Kräfte Verdachtsmomente ergeben, die bei sonstigen Kontrollen womöglich nicht aufgefallen wären. „SFT ist ein konsequenter Schritt in Richtung Vision Zero“, erklärte Mertens, der mit einem vierköpfigen GdP-Expertenteam an mehreren Arbeitskreisen des VGT teilnimmt.
„Als GdP haben wir noch eine Menge Sicherheitsarbeit vor uns. Es bestehen in allen genannten Bereichen teils eklatante Mängel“GdP-Bundesvize Michael Mertens, für den Verkehrsbereich verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstandes