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23.01.2025

5,5 % mehr Geld ab 1. Februar 2025

Gewerkschaftliches Engagement schlägt sich nun auf Gehalt nieder.
Mit dem Februargehalt werden für 2025 nun die gewerkschaftlich erkämpften Erfolge auch ausgezahlt. So erhalten die Beschäftigten Ende Februar und die Beamten Ende Januar 2025 die Auszahlung der prozentualen Erhöhung in Höhe von 5,5 Prozent.

Mit Beschluss des Thüringer Landtages im Juni 2024 wurde das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für 2024 und 2025 beschlossen. Der bereits 2023 erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten der Bundesländer wird hiernach nur „systemgerecht übertragen“. Nach der Anpassung und Gewährung der Sonderzahlung im vergangenen Jahr werden nunmehr zum 1. Februar 2025 die Dienstbezüge um 5,5 Prozent, mindestens um 200 €, erhöht. Damit ist der Tarifabschluss bei den Beschäftigten umgesetzt. Nach wie vor kritisch wird seitens der GdP Thüringen die gescheitere Übernahme des Sockelbetrages von 200,- € auf die Beamten gesehen, welche in anderen Bundesländern umgesetzt wurde.

5,5 Prozent Besoldungsanpassung ab 1. Februar 2025 wirken sich zur bisherigen Besoldung (gültig ab 1. November 2024) entsprechend der nachstehenden Tabelle in den verschiedenen Besoldungsgruppen wie folgt aus:

In der vereinfachten Darstellung wird sehr deutlich, welchen Nachteil eine prozentuale Anhebung hat. Der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen wird hierbei in der Folge immer größer. Gerade die unteren Besoldungsgruppen erreichen bis zum Polizeihauptmeister bzw. Polizeikommissar, in der Besoldungsgruppe A 9, nicht den gemäß Tarifabschluss erzielten Sockelbetrag in Höhe von 200,- €. Für Dienstanfänger, welche sich in einer niedrigeren Erfahrungsstufe befinden, ist der Abstand zum Sockelbetrag noch gravierender.

Die GdP Thüringen sieht daher für die Zukunft Nachbesserungsbedarf und schlägt alternativ einen Aufstockungsbetrag für die unteren Besoldungsgruppen vor.