08.01.2025
Attraktivität der Polizeiausbildung
Absicherung und Wertschätzung der Nachwuchskräfte für die Ausbildung
Laut dem Thüringer Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien sind 360 Anwärter jedes Jahr zu Polizeibeamtinnen und -beamten auszubilden. Hierfür gilt es, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und damit die Attraktivität der Poli-zeiausbildung in Thüringen und den Standort Meiningen zu verbessern. Die amtlich unentgeltliche Unterbringung und Verpflegung der Auszubildenden/Studierenden ist nach der aktuell gültigen Versorgungsvorschrift nur für das erste Ausbildungs-/Studienjahr festgelegt und auch finanziell hinterlegt. Polizeianwärter im zweiten Ausbildungsjahr sowie Studierende im zweiten und dritten Jahr des Studiums müssen sich selbständig um Wohnraum bemühen und die entsprechenden Mietkosten übernehmen. Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation in Meiningen werden hier weitere Probleme erwartet. Andere Bundesländer stärken an dieser Stelle die Attraktivität ihrer Ausbildungsstandorte.
Wichtig wäre es hier, die Inhalte zur Machbarkeitsstudie zum Polizeicampus 2030 mit Leben zu erfüllen.
Zudem liegt es am TMIKL die Anwärtersonderzulage den Polizeianwärtern zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel wurden in 2023 und 2024 im Landtag beschlossen und stehen im Haushalt zur Verfügung! Eine derartige Zulage stellt ein nicht zu unterschätzendes Mittel im Rahmen der Nachwuchsgewinnung im Rennen um die TOP-Bewerberinnen und Bewerbern dar.
Leider hat das TMIKL in den Vorjahren die finanziellen Mittel zur Auszahlung der Anwärtersonderzulage und Mietkostenzuschuss nicht genutzt und damit eine Steigerung der Attraktivität für die Polizeiausbildung in Thüringen verstreichen lassen.
Im Bereich der Ausbildung von Verwaltungsinformatikern geht der Freistaat hingegen bereits den Weg und nutzt die Möglichkeit der Gewährung eines Anwärtersonderzuschlages bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Warum nicht bei den Polizeianwärtern?!
Die GdP fordert daher das TMIKL, Herrn Minister Maier und den neuen Staatssekretär, Herrn Norman Müller, auf, die Beschlüsse des Thüringer Landtages umzusetzen. Hierbei wird ausdrücklich auf die zuletzt im August 2024 durch die GdP getätigte Veröffentlichung verwiesen.