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Koalitionsvertrag | © pixabay
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21.11.2024

Koalitionsvertrag vorgestellt
- wesentliche Forderungen der GdP enthalten -

GdP begleitete diesen Prozess für den Bereich der Inneren Sicherheit aktiv mit.

Am 22. November 2024 wurde das Ergebnis des Koalitionsvertrages zwischen CDU/BSW/SPD für eine künftige Regierung in Thüringen vorgestellt.

Für den Bereich der Inneren Sicherheit fanden wesentliche Schwerpunkte, welche wir als GdP Thüringen beschlossen und gefordert haben, Berücksichtigung.

Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und werden uns für die Bereiche Polizei sowie Justiz aktiv für die Umsetzung der verankerten Ziele einsetzen.

Folgende Punkte finden sich u. A. im Koalitionsvertrag wieder:

·        Prüfung der Anpassung des Behördenaufbaus an die tatsächlichen Gegebenheiten

·        zeitgemäße Personalentwicklung mittels leistungsbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten (u.a. regelmäßige Beförderungen)

·        zukunftsorientiertes Campuskonzept (u.a. kostenfreie Unterbringung, wettbewerbsfähige Ausbildungsbedingungen)

·        jährlich eine Mindestzahl von 360 ausgebildeten Polizisten, welche den Dienststellen zur Verfügung stehen

·        ein erweitertes Zulagensystem (beinhaltet: Prüfung Polizeizulage, Stellenzulagen, Ruhegehaltsfähigkeit)

·        Wertschätzung der Bediensteten, u.a. mit Erweiterung der Schmerzensgeldansprüche gem. §74a ThürBG (Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn) 

·        Verschlankung von Verwaltungsstrukturen mittels Digitalisierung 

·        rechtssichere Nutzung von Künstlicher Intelligenz 

·        moderne Ausrüstung (u.a. Prüfung der Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten)

·        Investitionsprogramme für Polizeiliegenschaften

Der Grundstein für eine zukunftsorientierte Gestaltung der Inneren Sicherheit in Thüringen ist damit gelegt. Nun liegt es an den politischen Verantwortlichen, diese Vorhaben in den kommenden Jahren in die Tat umzusetzen!