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07.08.2024

Anwärterzulage für informationstechnischen Dienst

Minister Georg Maier hat Anwärtersonderzulage für Polizei nicht beantragt
 
 Das Thüringer Finanzministerium (TFM) hat mit einer Dienststelleninformation festgelegt, dass im Bereich der Ausbildung von Verwaltungsinformatikern eine Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Anwärtergrundbetrages gewährt wird. Für den gehobenen informationstechnischen Dienst soll für die Einstellungsjahre 2024 und 2025 in Stellenausschreibungen dafür geworben werden. Das TFM erkennt, dass sich die Stellenbesetzung schwierig gestaltet.

Für die Einstellung bei der Thüringer Polizei wurde die Anwärtersonderzulage durch den Landtag beschlossen und die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.  Nun wurde aber für die Thüringer Polizei kein Antrag aus dem sozialdemokratisch geführten Thüringer Innenministerium gestellt, so dass die Thüringer Polizei für die Einstellung von Polizisten nicht in den Genuss der Anwärtersonderzulage kommt. Obwohl intensiv für eine jährliche Zahl von 300 neuen Polizeibeamten geworben wurde, sieht man hier keinen Bedarf einer Zulage.

 

 

Die Landesvorsitzende Mandy Koch äußerte: „Um die Innere Sicherheit in Thüringen weiterhin gewährleisten zu können, benötigt die Thüringer Polizei jährlich 300 Absolventen. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Ein zu kurzsichtiger Blick auf die Einstellungszahl und nicht auf die Absolventenzahl ist ebenso wenig zielführend, wie ein bloßes Abstellen auf die reine Anzahl von Bewerbungseingängen und nicht die tatsächliche Zahl an geeigneten Bewerbern für den Polizeiberuf. In diesem Zusammenhang bekommt auch die Anwärtersonderzulage eine ganz andere Bewertung und Gewichtung.“

Die GdP Thüringen begrüßt die Anwärtersonderzulage bei Verwaltungsinformatikern und auch im Justizvollzug ausdrücklich. Dieses Instrument ist wichtig und wertvoll für eine zukunftssichere Personalgewinnung.

Ein weiterer Personalabbau bei der Thüringer Polizei ist nicht hinnehmbar. Die Forderung der GdP Thüringen an die sozialdemokratisch geführten Ministerien hinsichtlich der Auszahlung einer Anwärtersonderzulage und eines Mietkostenzuschusses bleibt daher bestehen.