04.07.2024
Änderungen bei Auszahlungen der Erschwerniszulagen
Mit der Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt vom 28.06.2024 tritt die Änderung der Erschwerniszulagenverordnung in Kraft. Mit Blick auf die künftigen Auszahlungen ergeben sich folgende Änderungen:
• ab 07/2024: Streichung / Wegfall der monatlichen Wechselschichtzulage in Höhe von 51 € (abzüglich Steuerabzugsbeträge)
• Beantragung und Auszahlung der DUZ Zahlung bis 30.06.2024 (1. und 2. Quartal) wie bisher
• ab 01.07.2024 (3. Quartal) Beantragung der DUZ nach Schlüsselzahlen aus EAZN wie bisher; jedoch ändern sich die Auszahlungsbeträge wie folgt:
an Sonn- und Feiertagen: Erhöhung von 3,80 € auf 5,00 €
an Samstagen (13 Uhr bis 20 Uhr) Erhöhung von 1,05 € auf 1,50 €
in den Nachtstunden (20 Uhr bis 6 Uhr) Erhöhung von 1,76 € auf 5,00 €
Bitte beachtet, dass die Erstellung der DUZ Abrechnung, wie bisher auch, nach Ablauf des jeweiligen Quartals erfolgt. D. h., die Berechnung für das 3. Quartal erfolgt im Oktober 2024.
Welche Änderungen ergeben sich nun aufgrund der Erhöhung der Stundensätze? Nachfolgend haben wir euch dies exemplarisch für verschiedene Organisationsbereiche aufgeführt. Hierbei wurde ein Durchschnittskalenderjahr zu Grunde gelegt und die bisherigen Zahlungen im Vergleich zu den künftigen dargestellt:
· im ESD (294 h Sonn-/Feiertag; 96 h Samstage; 242 h Nachtdienste) erhöhen sich die Zahlungen (inclusive Abzug Wechselschichtzulage) um 566,52 €
· in BPTH (147 h Sonn-/Feiertag; 78,5 h Samstage; 262,75 h Nachtdienste) erhöhen sich die Zahlungen um 1.063,64 €
· in ESU (75,5 h Sonn-/Feiertag; 66,5 h Samstage; 171,5 h Nachtdienste) erhöhen sich die Zahlungen um 676,19 €
Mit Umsetzung dieser langjährigen Forderung der GdP Thüringen haben wir einen Meilenstein für den Vollzugsdienst erreicht. Wir bitten Euch, die Richtigkeit der Auszahlungen anhand Eures Gehaltsnachweises eigenständig zu prüfen. Bei Fragen steht Euch Eure GdP Thüringen gern beratend zur Seite.