16.06.2024
Thüringer Besoldung nach Tarifergebnis beschlossen
Thüringen überträgt keinen Sockelbetrag mit den Mindestsummen
Der Thüringer Landtag hat am vergangenen Donnerstag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für 2024 und 2025 beschlossen.
Der bereits 2023 erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten der Bundesländer wird auf die Thüringer Beamten nur systemgerecht übertragen: - Dienstbezüge sollen ab dem 1. November 2024 um 1,462 Prozent & ab dem 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht werden
- Auszahlung Sonderzahlung in Höhe von 3000 € (Vollzeit) - abzüglich bereits im Jahr 2023 gewährte Sonderzahlungen [Teilzeit ist reduziert]
Aus der SPD äußerte sich Frau Janine Merz wie folgt: „...insgesamt steht hier also für die Beschäftigten ein ordentliches Plus unterm Strich. […] Daher ist eine 1 zu 1 Übertragung des Tarifvertrages in der Regel nicht ohne weiteres möglich […] und es ist natürlich nachvollziehbar, dass die unmittelbare Übernahme der Sockelbeträge hier gefordert wird, aber dieser Schritt würde die verfassungsrechtlich geforderten bindenden Parameter des internen Abstandsgefüges zwischen den Besoldungsgruppen verletzen…“.
Unsere Stellungnahme an den Thüringer Landtag beinhaltete ausdrücklich die Übernahme des Sockelbetrages in Höhe von 200 €. Das durchschnittliche prozentuale Ergebnisplus von 1,462 Prozent entspricht für die Besoldungsgruppe A7 eine Erhöhung i. H. v. 39,42 €; für A9 i. H. v. 41,26 € bzw. A15 i. H. v. 84,68 €.
Der Sockelbetrag von 200 € wurde in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Gesetz festgesetzt und damit für die Beschäftigten umgesetzt.
Die bisher stets in Aussicht gestellte 1 zu 1 Übernahme ist damit gescheitert und der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ wurde damit erstmalig gebrochen. Die vorweg zitierten Worte wirken wie ein Schlag ins Gesicht der Beamten. Mit Blick auf die stets proklamierte Wertschätzung seitens der Politik sieht die GdP Thüringen hier klaren Nachbesserungsbedarf!
Mandy Koch äußert dazu: „Die Entscheidung, die Mindestsummen von 200 € nicht für die Beamten zu übernehmen, trifft vor allem den mittleren Dienst der Polizei und Justiz sehr hart. Es kann und darf nicht sein, dass gerade bei den unteren Besoldungsgruppen gespart wird“.