16.05.2024
Beihilfezahlungen in Thüringen langwierig
Mit der Info 11/2023 vom 26.06.2023 machten wir bereits auf den Missstand der langen Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen aufmerksam, welcher seit Anfang 2023 andauert. Die Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge sind auf der Internetseite des zuständigen Thüringer Finanzministeriums (TFM) transparent dargelegt. Seit 2024 belaufen sich diese konstant auf über zwei Monate, zzgl. der Postlaufzeiten.
Im Zuge der Beantwortung von Kleinen Anfragen im Thüringer Landtag gibt das TFM das Ziel aus, Beihilfeanträge innerhalb von zehn Arbeitstagen abzuarbeiten. Der GdP sind Einzelfälle von Bearbeitungszeiten mit Postlaufzeiten von über 90 Tagen bekannt.
Die Landesvorsitzende Mandy Koch erklärte: „Das Thüringer Finanzministerium sollte endlich eine Direktabrechnung einführen. Entsprechend der Regelung des Bundes muss auch eine Zahlung an Dritte ermöglicht werden. Die Verantwortlichen sind in der Pflicht, zeitnah Lösungen zu erarbeiten und die Beihilfeverordnung dahingehend zu ändern!“
Seit 2023 keine Lösung im Thüringer Finanzministerium gefunden
Die ausgestellten Rechnungen u. Ä. haben grundsätzlich eine Fristsetzung von vier Wochen. Hier gegenüber ist eine Bearbeitungszeit der Beihilfestelle von über acht Wochen nicht vermittel- und hinnehmbar.
Seit 2023 ist die GdP in einem dauerhaften Austausch mit dem TFM, welcher darauf abzielt, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren. Bislang entfalten diese Maßnahmen leider keine Wirkung.
Die GdP fordert diesbezüglich klare Worte der politischen Entscheidungsträger im Thüringer Landtag. Das Versagen im zuständigen Ressort darf nicht auf dem Rücken der Beihilfeleistungsempfänger ausgetragen werden!