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Landesvorstand

Der Landesbezirksvorstand (LBV) bestimmt im Rahmen der vom Landesdelegiertentag gefassten Beschlüsse die Richtlinien der Gewerkschaftspolitik. Er ist für die Durchführung der Beschlüsse des Landesdelegiertentages verantwortlich.

Der Landesbezirksvorstand besteht aus:

a) dem geschäftsführenden Landesbezirksvorstand
b) dem / der Vorsitzenden der Kreisgruppen oder deren Stellvertretern
c) dem / der Vorsitzenden

 

Der Landesbezirksvorstand wird in der Regel viermal im Jahr sowie auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landesbezirksvorstandes vom Landesbezirksvorsitzenden zu Sitzungen einberufen.