20.02.2025
Verschärfungen im Gefahrenabwehrrecht sind zu begrüßen
GdP zu Präventivhaft und elektronischen Fußfesseln:
Kiel. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die heute öffentlich gewordenen Überlegungen der Landesregierung, konsequent gegen die steigende Zahl der Messerangriffe in der Öffentlichkeit vorzugehen. Verschärfungen im Gefahrenabwehrrecht wie die Erleichterung von Präventivgewahrsam und elektronischer Aufenthaltsermittlung können dabei wirksame Mittel sein.
Allerdings erwarte die GdP als allererstes eine konsequente Ahndung von Straftaten. Dazu müssten Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell und tatsächlich gestärkt werden. Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger erklärt dazu: „Flaschenhälse darf es nicht geben!“. Die GdP fordert bundesweit zudem seit langem schon, Messerangriffe wegen ihrer hohen Gefährlichkeit grundsätzlich als Verbrechenstatbestände einzustufen.
Der nun geplante Gesetzentwurf des Innenministeriums müsse nach Auffassung der GdP absolut rechtssicher und für die Polizei handhabbar gestaltet werden. Auch sei der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwingend zu berücksichtigen.
Jäger weiter: „Die geplanten Verschärfungen müssen auch personelle und sächliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das sind Aufgaben, die viel personelle Hinterlegung erfordern.“ Es bedürfe vermutlich deutlich erweiterter Gewahrsamsmöglichkeiten und mehr Bewachungspersonal. Die Erreichbarkeit der Richterschaft müsse rund um die Uhr gewährleistet sein.
Schließlich betonte Jäger: „Wir weisen erneut darauf hin, dass die sehr unterschiedlichen föderalen Ausprägungen in dieser Frage und im Polizeirecht insgesamt nicht dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung entsprechen. Wir erwarten daher eine bundesweite Harmonisierung im Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrecht.“