09.12.2024
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern Häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen
GdP begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern Häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes Drs. 20/2746
Nach der Einführung des Hochrisikomanagements in der Landespolizei wollen die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen gesetzgeberisch zum Schutz vor allem von Frauen und Kindern nachlegen.
Der Einsatz elektronischer Fußfesseln soll in Hochrisikofällen rechtlich möglich werden. Der Entwurf orientiert sich am sogenannten „Spanischen Modell“. Gewaltbetroffene Personen tragen ebenfalls ein technisches Gerät bei sich, so dass bei einer Annäherung des Gefährders Alarm ausgelöst wird.
Die Polizei soll in Zukunft in der Lage sein, Täterdaten direkt an Beratungsstellen zu übermitteln, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu fördern.
Anja Keller, kommissarische Vorsitzende der GdP-Frauengruppe in Schleswig-Holstein:
„2023 wurden 8.600 Opfer Häuslicher Gewalt erfasst - das entspricht einer Steigerung um 572 Opfer (7,1 %). Es bedarf weiterer großer und intensiver Anstrengungen um den Schutz betroffener Frauen und Kinder zu verbessern. Die Einführung einer elektronischen Fußfessel im Polizeirecht Schleswig-Holsteins kann zusätzlich dazu beitragen, in Hochrisikofällen der Häuslichen Gewalt oder bei extremen Stalking-Sachverhalten die Überwachungsmöglichkeiten der Polizei zu verbessern. Auch eine solche rechtliche Möglichkeit wird keine hundertprozentige Sicherheit gewähren können, da es immer auf die Schnelligkeit einer polizeilichen Reaktion ankommen wird. Wir können uns trotzdem vorstellen, dass ein solches Verfahren insbesondere den betroffenen Frauen mehr Sicherheit geben und den Tätern konsequenter und deutlicher die Grenzen aufzeigen kann.“