26.09.2023
Versorgungslücke
Pension mit spätestens 62, aber der Versorgungsausgleich wird erst mit 67 gezahlt
Frauengruppe
Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen einer Scheidung beider Parteien errechnet. Mit Beginn der Pensionszahlungen wird dieser bei dem Zahlungsverpflichteten sofort abgezogen, aber erst wenn der Empfangende das offizielle Rentenalter (derzeit 67 Jahre) erreicht hat, auch an diesen ausgezahlt. Das ist eine große Ungerechtigkeit!
Es gibt Gründe, warum Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit spätestens
62 Jahren offiziell in den Ruhestand gehen. Auch deshalb steht ihnen allen
zu diesem Zeitpunkt die Zahlung des Versorgungsausgleichs zu. Besonders
Alleinerziehende sind von dieser Regelung stark betroffen. Oft wurde
aufgrund von Kinderbetreuung einige Jahre gar nicht gearbeitet und danach
mehrere Jahre mit hohen Teilzeitanteilen. Im Moment sind von dieser
Regelung hauptsächlich Frauen betroffen. Ihnen entsteht sehr häufig eine
Versorgungslücke über fünf Jahre hinweg. Besonders in diesen Fällen ist
die sofortige Zahlung des Versorgungsausgleichs mit Eintritt in die
Pension zwingend erforderlich, da die Pension sich häufig auf nur 50-57
Prozent der letzten Bezüge beläuft.
Die Frauengruppe der GdP Schleswig-Holstein wird dieses Thema im Rahmen
einer Fachveranstaltung am 29. November 2023 in Kiel genauestens unter die
Lupe nehmen und Wege erarbeiten, diesen Umstand zu verändern.
Wir freuen uns, euch - möglicherweise Betroffene - begrüßen zu dürfen.
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