15.12.2022
Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur privaten Citystreife in Neumünster:
Das ist ein rechtsstaatlicher Irrweg!
RG S-H-Mitte
Der Geschäftsführende Landesvorstand der GdP befasste sich in dieser Woche mit einer befremdenden Idee zur Steigerung der Sicherheit in der Neumünsteraner Innenstadt. Eine Medienberichterstattung zur Sicherheit in der Neumünsteraner Innenstadt machte dies notwendig.
Der Neumünsteraner Oberbürgermeister Tobias Bergmann habe sich demnach
offenbar nach Beratungen während einer „Kneipentour“ dazu entschieden, die
Innere Sicherheit neben der Präsenz von Polizei und Kommunalen
Ordnungsdienst durch eine „City-Streife“ eines privaten
Sicherheitsunternehmens zu stärken. Hintergrund soll auch sein, dass die
Neumünsteraner Innenstadt seit drei Wochen kein „gefährlicher Ort“ mehr
sei und damit die polizeilichen Kontrollrechte sich wieder auf das normale
Maß des Polizeirechts beschränken.
Der Vorstand der GdP in Schleswig-Holstein um den Landesvorsitzenden
Torsten Jäger ist über diese Aussagen deutlich irritiert. „Ist es nicht
gut, dass die Sicherheitslage es schlicht nicht mehr hergibt, die
Innenstadt Neumünsters als gefährlich einzustufen? Die Arbeit der Polizei
und des kommunalen Ordnungsdienstes waren offenbar erfolgreich“, so Jäger
in einem Statement.
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit im öffentlichen Raum ist
staatliche, in aller erster Linie polizeiliche Aufgabe. Die Kooperationen
mit den kommunalen Ordnungsdiensten funktionieren durch eine
professionelle Abstimmung gut.
Der Vorsitzende der GdP-Regionalgruppe Schleswig-Holstein Mitte Ulrich
Bahr fordert: „Wir erwarten, dass die Polizeidienststellen in Neumünster
personell so ausgestattet werden, dass die notwendigen Aufgaben
professionell bearbeitet werden können – dann brauchen wir keine privaten
Sicherheitsdienste!“
Torsten Jäger ergänzt: „Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine
hochprofessionelle staatliche Aufgabe, für die es gut ausgebildete
Polizistinnen und Polizisten bedarf. Die Polizei darf rechtlich normiert
das Gewaltmonopol nutzen. Der Rechtsstaat hat diese Arbeit zu
kontrollieren.“
Private Sicherheitsdienste, die je nach Kassenlage des Auftraggebers
zusätzlich gebucht werden, haben nach Ansicht der GdP somit im
öffentlichen Raum keine ergänzende Aufgabe. Jäger: „Alles andere wäre ein
rechtsstaatlicher Irrweg und keinesfalls ein Sicherheitsgewinn!“
Nr. 019/2022 - Kiel, 14. Dezember 2022
Der Landesvorstand
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