07.02.2022
GdP Frauengruppe
Wir sagen NEIN zu häuslicher Gewalt!
Frauengruppe
Die Frauengruppe der GdP Schleswig-Holstein will mit diesem Flugblatt auf die gesteigerte Gefahr der häuslichen Gewalt zur Coronazeit aufmerksam machen und sich zudem nicht nur gegen Gewalt gegen Frauen, sondern gegen Gewalt jeglicher Art aussprechen! Die Gewalt beginnt bereits zum Beispiel bei Beleidigungen, Demütigungen oder bei Ausübung wirtschaftlichen Drucks und nicht erst bei körperlichen Auseinandersetzungen.
Nach Informationen des LKA SH gibt es einen deutlichen Anstieg der Gewalt
gegen Frauen in den vergangenen Monaten. Diese Tendenz stützen auch die
Zahlen der Auswertungen des Bundeskriminalamtes zur Partnerschaftsgewalt
aus dem Jahr 2020. Demzufolge wurden 2020 148.031 Menschen Opfer von
häuslicher Gewalt, zum Vorjahr 2019 war das ein Anstieg von 4,4%. Von den
148.031 Opfern häuslicher Gewalt waren 80,5 % (119.164) weiblich, wobei
die Dunkelziffer noch deutlich höher liegen wird.
Die Frauengruppe möchte den Betroffenen Mut machen, sich bei den vielen
Hilfsangeboten in Schleswig-Holstein Hilfe zu holen. Das Land SH bietet
viele Möglichkeiten, wie u. a. das Hilfetelefon, aber auch anonyme
Kontaktaufnahmen per Internet, an. Auf der Seite der Landesregierung unter
der Überschrift Soziales können sämtliche Hilfsangebote eingesehen werden.
Achtet auch auf den Hilferuf, der weltweit ein Zeichen Häuslicher Gewalt
darstellt!
WIR sagen NEIN! Zu Gewalt gegen Frauen und jeglicher anderen Gewalt!!
Corona machte es notwendig, dass Familien und Paare in Isolation oder
Quarantäne mehr Zeit miteinander verbringen mussten als sonst. Dabei
führten angespannte Situationen, beengter Raum und womöglich
Alkoholmissbrauch oder auch finanzielle Sorgen vielfach zu
Aggressionsausbrüchen, Lockdowns verschärften die Situation für von
häuslicher Gewalt betroffener Frauen immens.
Angesichts der besorgniserregenden Zahlen hält die GdP-Frauengruppe eine
ständige Erreichbarkeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten,
Jugendämtern, eine Rufbereitschaft der Ausländer-, Immigrations- und
Einbürgerungsbehörden sowie die Einrichtung flächendeckender
Beratungsstellen für geboten. So könnte eine schnellere und effizientere
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gewährleistet werden.
„Opfer häuslicher Gewalt müssen einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz
und Hilfe bei Gewalt, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus,
Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung, unabhängig
von Geschlecht und sexueller Ausrichtung, Religion und Sprache der
Betroffenen haben“, so die GdP-Landesfrauenvorsitzende Antje Raap.
Zum Flugblatt als pdf-Datei
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