11.03.2021
GdP Regionalgruppe Segeberg-Pinneberg
zu den beleidigenden Äußerungen des AfD-Kreisvorsitzenden gegen Elmshorner Beamte bei Facebook
RG Segeberg-Pinneberg
Der Vorstand der GdP-Regionalgruppe Segeberg-Pinneberg bezieht Stellung zur Pressearbeit des AfD-Kreisverbands Pinneberg anlässlich polizeilicher Maßnahmen im Rahmen einer Demonstration von Corona-Kritikern am Montag in Elmshorn.
Der Umgang mit der Corona-Pandemie polarisiert…
Nicht alle sind mit den Maßnahmen einverstanden, viele haben
Existenzängste.
Auch wenn durch die pandemische Lage und die Bekämpfung derselben einige
Grundrechte vorübergehend eingeschränkt sind, so sind es zwei Grundrechte
trotz allem nicht: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf
Versammlungsfreiheit!
Jeder, der mit den Maßnahmen nicht einverstanden ist, darf in die
Öffentlichkeit gehen und dies kundtun. So auch am Montag dieser Woche auf
dem Alten Markt in Elmshorn. Dort trafen sich diverse Menschen, um ihrer
Ablehnung bzw. Kritik verschiedener Maßnahmen der Regierung gegenüber
zum Ausdruck zu bringen.
Das dürfen sie!
Was sie nicht dürfen ist, dabei die Regeln (definiert in Gesetzen und
Verordnungen), die sie ablehnen und kritisieren, verletzen.
So ist es in diesen Tagen nicht nur Aufgabe der Polizei, Versammlungen,
wie die am Montag in Elmshorn, zu schützen, sondern auch dafür zu sorgen,
dass auch hier Regeln eingehalten werden.
Ergo: Verstößt jemand auf einer Demonstration gegen sogenannte
Coronabeschränkungen wie den derzeit verfügten Mindestabstand, so ist dies
ein Verstoß, den die Polizei ahnden kann und letztendlich auch muss.
Unvernünftig ist es zudem auch…
Dies sind Situationen, die sich Polizeibeamtinnen und –beamte nicht
aussuchen.
Wenn also, wie am Montag in Elmshorn geschehen, Beamte Verstöße gegen die
Corona-Regeln feststellen, die auch bußgeld- oder strafbewehrt sind, so
haben sie die Pflicht, diese zu beenden und zu ahnden. Wenn sie dabei von
Unbeteiligten behindert oder beleidigt werden, so sind dies Straftaten,
die Polizeikräfte verfolgen müssen. Sie haben dort keinen
Ermessensspielraum, denn sie sind keine Richter.
Werden Beamte also, wie in Elmshorn am Montag, bei der Ahndung von
Verstößen von Dritten beleidigt, sind sie verpflichtet, diese Straftaten
zur Anzeige zu bringen und dazu auch Personalien festzustellen.
Wird dies verweigert so dürfen, und müssen, sie ggf. Maßnahmen treffen, um
die Personalien gegen den Willen des Täters zu erheben.
Im Einsatz gefilmt zu werden ist mittlerweile polizeilicher Alltag und bis
zu einem gewissen Maße zu akzeptieren…
Hierbei sei jetzt mal dahingestellt, ob diese Situation zufällig gefilmt
wurde, oder vielleicht sogar zu diesem Zwecke provoziert.
Nicht akzeptabel ist allerdings, anschließend von Vertretern einer nach
eigenen Angaben demokratischen Partei in Sozialen Medien unter
Weiterverbreitung des Videos unterstellt zu bekommen, bewusst falsch zu
handeln (eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht außerhalb des Zeitraumes
ahnden zu wollen), harmlose Passanten zu behelligen und zu Boden zu
werfen, um coronabedingt fehlende Dienstsporteinheiten zu kompensieren und
so ihren Frust an der Elmshorner Bevölkerung abzureagieren!
Das Ganze garniert mit Beleidigungen, wie armselig und der Aufforderung,
sich zu schämen!
Dies ist nicht nur wenig erwachsen und eines Politikers, der für sich in
Anspruch nimmt, einen Teil des Volkes zu vertreten, nicht würdig. Es ist
auch reißerisch, aufmerksamkeitsheischend und unter Umständen sogar
strafbar!
Die AfD im Kreis Pinneberg täte gut daran, die entsprechenden Posts zu
löschen und sich von der Aussage ihres Vorsitzenden zu distanzieren.
Gut stehen würde es ihr, wenn sie sich öffentlich bei den Beamtinnen und
Beamten, die rechtskonform und wertneutral auch Skeptiker bei der Ausübung
ihrer Grundrechte schützen, aber genauso wertneutral ihren Pflichten zur
Verfolgung von Verstößen nachkommen, entschuldigen würde!
Für die Regionalgruppe Segeberg-Pinneberg,
Sebastian Kratzert
Vorsitzender
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei