Rechtschutz
„Eine Rechtsschutzversicherung ist billiger … als der Beitrag bei der GdP“
Die GdP bietet für einen höheren Beitrag jedoch bei weitem mehr Leistungen. Dies sind im Einzelnen:
Rechtsschutz, der sich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert - keine anonyme Rechtsschutzversicherung.
- Vorsatztaten (Amtsdelikte) sind mit umfasst – anders als bei Rechtsschutzversicherungen
- Keine Selbstbeteiligung bei Schadensersatzklagen
- Individuelle Rechtsberatung durch unsere Beratervertragsanwälte
- Die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt Eures Vertrauens für Eure Vertretung vorzuschlagen
- Die Rechtsschutzkommission berät in der Regel einmal wöchentlich über Eure Rechtsschutzanträge. Die Rechtsschutzkommission besteht aus aktiven bzw. pensionierten Beamten und Tarifbeschäftigten, welche im Polizeidienst tätig sind / waren. Somit ist eine praxisnahe Entscheidung möglich.
- Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten