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Absicherung

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand brauchst Du eine private Krankenversicherung.

Eine Anwartschaftsversicherung (AWV) sichert Dir bis dahin Deinen aktuellen Gesundheitszustand und gewährt Dir so einen günstigen Tarif für diese Krankenversicherung. Bei Personen, welche eine AWV haben wird dann keine Gesundheitsprüfung mehr stattfinden.

Als GdP-Mitglied erhältst Du für die Dauer der Ausbildung/ des Studiums die „kleine“ Anwartschaft kostenfrei.

Was ist der Unterschied zwischen „kleine“ und „große“ Anwartschafts-Krankenversicherung?

Die „große“ Anwartschaft beginnt bereits während der Dauer der Anwartschaft zusätzlich mit dem Aufbau von sogenannten Alterungsrückstellungen.

Vereinfacht gesagt: Schließt Du mit 20, 25 oder 30ig Jahren die große Anwartschaft ab, erhältst Du die Tarife für Deine spätere private Krankenversicherung wie ein(e) 20, 25 oder 30ig Jährige(r) mit Deinem gesicherten Gesundheitszustand. 

Brauche ich eine Pflegepflichtversicherung ?

Die Pflegepflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung. Du musst sie innerhalb von
3 Monaten abschließen und nachweisen.

Empfehlung:

  • während der Ausbildung/ des Studiums eine „kleine“ Anwartschaft
  • Nach der Ausbildung die Umstellung auf eine „Große“

Übrigens: Das Upgrade ist jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Muss ich mich eigenständig krankenversichern?

Nein, die Polizei Sachsen gewährt Dir während des aktiven Dienstes freie Heilfürsorge. Das ist also die „Krankenversicherung“ für die Polizei.

Natürlich kann es trotzdem sinnvoll sein, eine private Krankenzusatzversicherung (z.B. Zahnzusatzversicherung) abzuschließen.

Kann ich einfach zu irgendeinem Arzt gehen?

Ja, grundsätzlich kann die Behandlung durch den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) oder deinen Hausarzt außerhalb
der Polizei Sachsen erfolgen. 

Brauche ich eine private Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung?

Diese Versicherungen machen schon Sinn.

Wenn Deine Eltern eine entsprechende Versicherung haben, bist Du während der Dauer Deiner Erstausbildung mitversichert.

Die Diensthaftpflicht und Rechtsschutz werden über Deine GdP-Mitgliedschaft abgesichert.

Was ist, wenn ich einen Unfall habe?

Die ärztliche Versorgung ist durch die Heilfürsorge EU-weit gewährleistet.

Eine Absicherung von Dauerschäden kann durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung erfolgen.

Ist dieser Unfall im Dienst passiert, kann man einen Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles stellen.

Als GdP-Mitglied genießt Du zusätzlich eine kostenlose Unfall-Versicherung, die Dich sowohl im Dienst als auch privat absichert und weltweit gültig ist.

Brauche ich eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung (PDU)?

Die PDU ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Polizistinnen und Polizisten.

Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit kannst Du jederzeit wegen Polizeidienstuntauglichkeit aus dem Dienst entlassen werden. Diese Möglichkeit besteht danach weiterhin, weshalb du eine PDU abschließen solltest.

Achte dabei unbedingt auf eine Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel, damit dur dir den Anspruch auf Ruhegehalt sicherst. Falls Du jedoch aufgrund von Krankheit oder einem Unfall aus der Polizeidienst ausscheidest, wirst Du lediglich ein Ruhegehalt erhalten und musst hohe Einkommenskürzungen hinnehmen. Durch eine PDU kannst Du diese Lücke schließen bzw. minimieren.

 Achtung: In den ersten fünf Jahren hast Du keinerlei Anspruch auf ein Ruhegehalt.

 

Übrigens: Dank unseres Kooperationspartners PVAG (SIGNAL IDUNA) erhältst du alle oben genannten Versicherungen
zu einem vergünstigten Preis, extra abgestimmt für Beschäftigte in der Polizei

Mögliche Versicherungsfälle bisher waren:

Verlust von Führungs- und Einsatzmitteln

  • mehrerer Schlüssel 3.270,64 €
  •  Verwarngeldblock: 1100 €
  •  Handscheinwerfer 317,00 €
  •  Falschbetankung 867,50 €
  •  Fahrt nach Falschbetankung fortgesetzt 5.750,57 €
  • Atemalkoholvortestgerät 283,50 €

Unfälle

  • Verkehrszeichen übersehen 1.700,00 €
  • auf Fahrerseite Mauer gestreift 4.114,68 €
  • Fahrertür beim Rückwärtsfahren geöffnet 515,22 €
  • Unfallschaden Dienstfahrzeug 3.262,03 €
  • Unfallschaden Dienstfahrzeug 12.436,97 €