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© fizkes/stock.adobe.com
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29.01.2025

Kopelke: Polizeifamilien besser absichern

Beamtenpolitik Innenpolitik

Die Unfallentschädigung für Polizeibeschäftigte muss nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verändert und vereinheitlicht werden. „Die Menschen, die sich im Dienst aufopfern, müssen besser abgesichert sein. Zurzeit müssen wir Polizisten oft Spenden sammeln, um zu helfen, da der Dienstherr an unfairen und nicht zeitgemäßen Gesetzen festhält“, empört sich der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke anlässlich des dritten Jahrestages der brutalen Polizistenmorde in Kusel.

Die schrecklichen Ereignisse in Kusel, Mannheim, Lauchhammer und viele andere Einsatzsituationen verdeutlichen laut GdP auf dramatische Weise, das hohe Berufsrisiko von Polizeibeschäftigten in ganz Deutschland.

Die gesetzliche Fürsorgepflicht der Dienstherren müsse, so führte Kopelke fort, an die Realität von Polizeifamilien angepasst werden. Der Fürsorgeanspruch richtet sich an Polizeifamilien und nicht an Partnerschaftsmodelle, wie eine Ehe. Die GdP fordert daher weiterhin und vehement eine bundeseinheitliche Unfallentschädigung von mindestens 500.000 Euro, von denen 300.000 Euro Hinterbliebenenfamilien im Todesfall gewährt werden. Außerdem sollen auch Berufsanfänger, die in denselben Einsatzlagen wie alle anderen ihren Dienst verrichten, gleichgestellt werden.

„Die Anforderungen an den Polizeidienst steigen täglich an und das Risiko nimmt zu. Es ist erschütternd, dass wir im Jahr 2025 noch immer Spenden für Polizeifamilien sammeln müssen, anstatt, die Regierungen Ihrer Fürsorgepflicht umfänglich nachkommen“, betonte der Gewerkschafter. 

 

 

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