jumpToMain

28.05.2024

Inflationsausgleichszahlungen in Elternzeit?

Beamte Bezirksgruppen Tarif

Das Arbeitsgericht Essen urteilte am 16.04.2024 (3 Ca 2231/23), dass Beschäftigte in Elternzeit vollen Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlungen haben (Achtung: Noch nicht rechtskräftig)

In dem Urteil ging es um eine Beschäftigte im Anwendungsbereich des TVöD VKA, die sich ab Sommer 2022 bis ins Jahr 2024 in Elternzeit befand. Seit Dezember 2023 bis zum Ende ihrer Elternzeit im Jahre 2024 arbeitete die Beschäftigte in Teilzeit während ihrer Elternzeit und erhielt die Inflationsausgleichszahlungen lediglich anteilig.

Wichtig für alle, die sich von Sommer 2022 bis ins Jahr 2024 in Elternzeit befanden! Bis 31.05.24 Ansprüche gelten machen.

In erster Instanz wurde ihr nun wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz eine (ungekürzte) Inflationsausgleichszahlung für den gesamten Zeitraum ihrer Elternzeit zugesprochen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!


Dennoch empfehlen wir allen Tarifbeschäftigten, die in Elternzeit waren/sind und die Inflationsausgleichszahlungen anteilig oder gar nicht erhalten haben, Widerspruch bis zum 31.05.24 (sechsmonatige Frist!) einzulegen. Den Musterwiderspruch findet Ihr im Anhang unserer Rundmail oder auf unserer Website.


Für die betroffenen Beamten sind wir derzeit in Prüfung, wie es sich dort verhält.
Eure GdP

Weitere Informationen