12.12.2023
Übertragung des Tarifergebnisses für Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen
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Tarifpolitik
Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs- und Versorgungsbezügen
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Im Rahmen der Tarifverhandlungen wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger vereinbart. Bereits am gestrigen Tag hat der Minister für Finanzen, Herr Michael Richter, den Landtag von Sachsen-Anhalt, hier den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Ausschuss für Finanzen ermächtigt den Finanzminister, im Vorgriff auf ein Inkrafttreten eines Besoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2024/2025 Ende Februar 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.800 Euro und zehn monatliche steuerfreie Prämien in Höhe von 120 Euro monatlich entsprechend den tarifvertraglich vereinbarten Regelungen zu gewähren. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten die Prämie entsprechend dem jeweils maßgebenden Ruhegehaltssatz bzw. dem jeweiligen Anteilssatz der Hinterbliebenenversorgung. Anwärterinnen und Anwärter erhalten die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von einmalig 1.000 Euro und zehn monatliche steuerfreie Prämien in Höhe von 50 Euro monatlich“. * Wir fordern nunmehr die Landesregierung auf, noch in diesem Jahr die Zahlung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie zu beschließen, so dass eine Auszahlung der einmaligen Prämie für die Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger bis spätestens Ende Februar 2024 erfolgen kann und anschließend umgehend die monatlichen Zahlungen aufgenommen werden können.Hier geht es zur Ausschussdrucksache 8/FIN/148 des Landtages, bitte auf das Bild klicken
Vorgriffsweise Leistung von Inflationsausgleichsprämien für Empfängerinnen und Empfänger von Besoldungs‐ und Versorgungsbezügen. Das Ministerium der Finanzen bittet den Ausschuss für Finanzen, sich mit diesem Thema in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 zu befassen und einen Beschluss herbeizuführen. Dies hat der Ausschuss gestern (11.12.2023) beschlossen.