15.02.2021
Wichtige Änderungen in der Beihilfe
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Senioren
Am 1. Januar 2021 ist die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft getreten. Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen ist in einem Informationsblatt zusammengestellt. Außerdem sind die Antragsformulare auf Beihilfe geändert worden.
Neue Formulare - Änderung der Bundesbeihilfeverordnung - Elektronische Einreichung/Beihilfe-App
1. Neue Formulare
Der Antrag (035 070) sowie der Kurzantrag (035 069) auf Beihilfe in
Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften
(BBhV) des Landes Sachsen-Anhalt zur Vorlage bei der
Beihilfefestsetzungsstelle sind geändert.
Diese Vordrucke sind hier abrufbar.
2. Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Am 1. Januar 2021 ist die Neunte Verordnung zur Änderung der
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft getreten. Eine Übersicht der
wesentlichen Änderungen ist in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Wir werden dies auf der Website der GdP Sachsen-Anhalt bereitstellen.
Außerdem finden die aktiven Kolleginnen und Kollegen das Informationsblatt
im Intranet.
Zukünftig werden die Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Heil- und
Kostenpläne, usw.) nicht mehr durch die Beihilfestelle zurückgesandt.
Diese werden für eine Dauer von 6 Monaten archiviert und anschließend
vernichtet. Bitte reicht deshalb nur noch Kopien oder Duplikate ein.
3. Elektronische Einreichung / Beihilfe-App
Als GdP Sachsen-Anhalt sind wir stets im Kontakt mit dem Finanzministerium
(Minister Richter) und drängen weiter auf eine zeitnahe Entwicklung einer
Beihilfe-App, um die elektronische Einreichung zu ermöglichen.
hier das Informationsblatt lesen
hier das Flugblatt lesen