Satzung des Fördervereins
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von finanziellen Mitteln über Spenden, Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen sowie andere dem Satzungszweck dienende Werbung.
Der Verein vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Beschäftigten im Polizeibereich nach außen.
Der Verein organisiert Schulungen und Informationsveranstaltungen im Besonderen auf den Gebieten des Arbeits- und Beamtenrechts, Renten- und Versorgungsrechts und der politischen Bildung.
Der Verein organisiert kulturelle und sportliche Veranstaltungen, auch im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein unterstützt in sozialen Notsituationen, schafft und unterstützt vorbeugende Maßnahmen, um Härten zu mindern oder zu vermeiden.
Mitglied des Vereins können alle Beschäftigten in der Polizei sowie deren Angehörige werden.
Zur Unterstützung des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen Fördermitglieder werden.Der Förderverein arbeitet eng mit dem Sozialwerk der Polizei Sachsen GmbH zusammen. Das PSW ist eine anerkannte Selbsthilfeeinrichtung im öffentlichen Dienst und vermittelt zu günstigen Konditionen den Einkauf verschiedener Artikel und Dienstleistungen. Das Sozialwerk der Polizei Sachsen GmbH ist das Wirtschaftsunternehmen der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen e.V.Die Aufnahme erfolgt schriftlich auf Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Jede Mitgliedschaft ist freiwillig.