
30.03.2025
Erhöhung der Futtermittelpauschale („Futtergeld“) für Diensthunde:
Wenn sich Beharrlichkeit und gute Kontakte
auszahlen!
Es ging nicht von heute auf morgen – aber nun ist es fix:
Die Futtermittelpauschale, also die Pauschale für die Verpflegungskosten unserer aktiven und „pensionierten“ Kollegen auf vier Pfoten, wird erhöht!
Für einen aktiven Diensthund von 69,02 € auf 135 €, für einen ausgemusterten Diensthund von 26 € auf 75 €! Und: die Beträge werden alle 5 Jahre im Hinblick auf die Inflationsentwicklung überprüft.
Das war kein Selbstläufer, hat viele Gespräche gebraucht, und als GdP waren wir von Anfang an dran!
Bereits 2022 hatten wir erste Gespräche geführt, nachdem bekannt geworden war, dass die im Saarland bislang gezahlte Pauschale im bundesweiten Vergleich am geringsten ist - die Haltung eines Diensthundes aber zugleich immer teurer wird.
Nachdem die geforderte Erhöhung dann endlich auf der Zielgeraden war, gab es noch ein wichtiges Anliegen, welches wir längst bei Innenminister Jost und Abteilungsleiter Dr. Weiler angeregt hatten:
Eine nachträgliche Auszahlung. Und genau diese kommt nun ebenfalls: die rückwirkende Auszahlung zum 01.07.2024!
Darüber freuen sich alle Kolleginnen und Kollegen der Diensthundestaffel.
Hier hat sich die Beharrlichkeit der GdP-Kolleginnen und Kollegen in der Dienststelle, in der Kreisgruppe sowie im Landesvorstand ausbezahlt – und natürlich die guten Kontakte. Immer der Spürnase nach...
GdP wirkt!