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09.03.2025

„DA FEHLT DOCH WAS“
Teil 3: Erhöhung der Polizeizulage!

Kampagne Pressemitteilung

Die Polizeizulage soll als monatliche Sonderzahlung die besonderen Belastungen und Risiken des Polizeivollzugsdienstes ausgleichen. Eines vorweg: hier ist das Saarland mal nicht bundesweites Schlusslicht - sondern mit 135,14 € nur auf einem der letzten Plätze.

Und auf der heimischen „Rennbahn“, zusammen mit Rheinland-Pfalz (180 €) und der Bundespolizei (228 €), ist das Saarland dann eben doch wieder Schlusslicht.
Ähnlich schlecht sieht es bei der fehlenden Dynamisierung aus, also der analogen Erhöhung nach einer Besoldungsanpassung. Auch die „Ruhegehaltfähigkeit“, also die anteilige Fortzahlung im Ruhestand, wurde im Saarland 2010 aus Kostengründen abgeschafft. 

Wir finden: hier müssen wir als Saarland Gas geben!

Doch Halt – ist beim Thema Polizeizulage nicht erst vor wenigen Jahren mal so richtig Bewegung in Form einer Erhöhung reingekommen? Richtig! Jede „Schutzschnecke“ im Saarland erinnert sich noch gut an die Errungenschaft der vormaligen Saarländischen Landesregierung, die 2021 und 2022 die Polizeizulage um jeweils 3 %, in Summe 7,76 €, erhöht hatte. Immerhin die erste Erhöhung nach 23 Jahren. Die Sektkorken, die damals in die Luft geschossen wurden, sind immer noch nicht wieder auf der Erde angekommen. Ob die im Schneckentempo runterfallen? Apropos Schneckentempo: Wo sind eigentlich die Skateboard-Rollen bei der saarländischen Schnecke? DA FEHLT DOCH WAS!

#dafehltdochwas

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Pressemitteilung Kampagne Teil 3 - Erhöhung der Polizeizulage