13.01.2025
GdP zum Grundsatzurteil des BVerfG - Übernahme der Polizeikosten bei Fußballeinsätzen
BVerfG fällt Grundsatzurteil zu Polizeikosten bei Fußballeinsätzen
GdP Saarland: Ein wegweisendes Urteil!
Am heutigen 14. Januar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entschieden, dass die bei Fußball-Hochrisikospielen entstehenden Polizeikosten den Vereinen in Rechnung gestellt werden dürfen.
Ein Urteil mit hoher Relevanz-auch für das Saarland. Schließlich kommt es auch hier, vorwiegend beim 1. FC Saarbrücken, häufig zu solchen „Hochrisikospielen“. Durch das Aufeinandertreffen verfeindeter Fanlager wird regelmäßig ein hoher Kräfteaufwand bei der Polizei notwendig, oftmals nur umsetzbar mit der Unterstützung von Polizeien aus anderen Bundesländern. Alleine in der Saison 2022/2023 sind hierdurch bundesweit rund 2,4 Millionen Überstunden für die Polizei entstanden – mit entsprechender Kostenfolge für den Steuerzahler.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach dahingehend positioniert, dass ein „Weiter so“ beim Festhalten an der bisherigen NICHT-Beteiligung der Vereine bzw. der Dachverbände DFL und DFB an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen keine befriedigende Lösung für die Polizei und den Großteil der Bevölkerung darstellt.
Hierzu der Landesvorsitzender der GdP im Saarland, Andreas Rinnert: „Das Urteil ist wegweisend! Als GdP haben wir schon mehrfach unsere „Rechnung“ in der Sache dargestellt: Wenn nun die Vereine die Kosten für die Polizeieinsätze mittragen müssen, haben sie auch ein wesentlich größeres Interesse an friedlichen „Fans“ und einem störungsfreien Spielverlauf ohne Pyrotechnik und Gewalt“.
Aus Sicht der GdP braucht es nun eine zwischen den Ländern gut abgestimmte Verfahrensweise sowie die Schaffung einer entsprechenden Gebührenregelung für das Saarland.
Rinnert weiter: „Hier werden in der Folge noch einige Detailfragen zu klären sein. Gerade bei der Frage des Kräfteansatzes der Polizei oder der Abgrenzungen -auch zu anderen (Sport-) Veranstaltungen- müssen einheitliche und transparente Regelungen getroffen werden. Und klar muss auch sein: Das hierdurch zurückerstattete Geld muss auch wieder der Polizei zu Gute kommen!“.
„Das Urteil ist wegweisend! Als GdP haben wir schon mehrfach unsere „Rechnung“ in der Sache dargestellt: Wenn nun die Vereine die Kosten für die Polizeieinsätze mittragen müssen, haben sie auch ein wesentlich größeres Interesse an friedlichen „Fans“ und einem störungsfreien Spielverlauf ohne Pyrotechnik und Gewalt“