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08.01.2025

„DA FEHLT DOCH WAS“ – Teil 2:
Abschaffung der Kostendämpfungspauschale!

Pressemitteilung Kampagne

Seit 2011 gibt es im Saarland die Kostendämpfungspauschale. Die damalige Begründung: Haushaltsnotlage!

Seitdem müssen die Kolleg:innen pro Kalenderjahr eine festgelegte Selbstbeteiligung im Krankheitsfall zahlen, die als Festbetrag von der Beihilfe abgezogen wird. Der Betrag variiert hierbei individuell nach Besoldungsgruppe. Für den Großteil der Polizist:innen liegt er zwischen 150 und 300 € (und vermindert sich mit der Anzahl an Kindern). Wie oft im Jahr der Weg zu Arzt, Ärztin oder Apotheker überhaupt notwendig wird, spielt hierbei übrigens keine Rolle.

Die saarländischen Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen, ohnehin die bundesweiten Schlusslichter bei Besoldung und Versorgung, dürfen hier einmal mehr für die Einsparvorhaben des Landes herhalten. Und tun das immer noch, obwohl der Landesrechnungshof schon Ende 2022 festgestellt hat, dass das Saarland inzwischen gar kein Haushaltsnotlageland mehr ist. Sowas!
Viele andere Bundesländer, die einst ebenfalls die KDP eingeführt hatten, sind inzwischen wieder weg davon. Übrig geblieben sind nur: Baden-Württemberg (Vorteil dort: Direkteinstieg im g.D.: A10,…), Rheinland-Pfalz (Vorteil dort: Polizeizulage 180 €,…) - und das Saarland (Vorteil dort: nette Menschen). Wir sind der Meinung: Die KDP muss abgeschafft werden, und zwar ohne Wiedereinführung der individuellen Abzüge, die es vor 2011 im Saarland gab.
Stichwort „Attraktivität des Polizeiberufs“: Gute Bewerber:innen kommen nicht von ungefähr! Während andernorts also mit freier Heilfürsorge, deutlich mehr Netto bei der Besoldung und höheren Zulagen aufgewartet wird, zahlen wir im Saarland munter drauf. Das tut weh! Und warum reicht das Pflaster eigentlich nicht für die ganze Wunde?

DA FEHLT DOCH WAS!

#dafehltdochwas

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