08.10.2024
Ein Urteil, das Fragen aufwirft!
GdP zur aktuellen Berichterstattung über verurteilen Polizisten in Saarlouis
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, hat das Urteil des AG Saarlouis vom
08. Oktober 2024 gegen einen Polizeibeamten wegen Beleidigung mit Verwunderung zur Kenntnis genommen.
Nach Schilderung anwesender Prozessbeobachter sei im Laufe der Verhandlung nach entsprechenden Zeugenaussagen eher davon auszugehen gewesen, dass der Vorwurf gegen den Polizisten in sich zusammenfallen und vielmehr ein Freispruch zu erwarten gewesen sei. Unter anderem gab es schließlich Gründe dafür, warum die Polizei zum Tatzeitpunkt von Dritten zur Einsatzörtlichkeit gerufen worden war.
Der Landesvorsitzende der GdP, Andreas Rinnert, hierzu: „Es ist mir völlig unverständlich, wie im gleichen Sachverhalt eine wesentlich markantere Beleidigung („Arschloch!“) zum Nachteil des Polizisten eingestellt wird, um ihn dann im gleichen Atemzug wegen eines wesentlich harmloseren Kommentars -den der Polizist obendrein vehement bestreitet- zu verurteilen!“.
Ein solcher Vorgang wirft mehr Fragen auf, als dass er Klarheit schafft.
Dennoch ist dies aus unserer Sicht einmal mehr ein Paradebeispiel dafür, welch Widrigkeiten, Feindseligkeiten und zunehmenden Angriffen -auch verbaler Natur- unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizei sich ausgesetzt sehen müssen.
Als größte Interessensvertretung für Polizeibeschäftigte in Deutschland respektieren wir selbstredend den Rechtsstaat, die Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Gerichte. Insofern begrüßen wir ausdrücklich, dass unser Kollege die Instrumente des Rechtsstaates nutzt, und gegen das Urteil Berufung einlegen will.
Die zusehende Respektlosigkeit, das stellenweise fast selbstverständlich gewordene Bepöbeln und Beleidigen von Polizisten und sonstigen Amtsträgern ohne juristische Konsequenzen ist nur schwer zu ertragen und hat einmal mehr Signalwirkung für die gesamte Gesellschaft. Hier muss ein Umdenken stattfinden!
Die GdP wird den weiteren Verlauf genau beobachten und dem Kollegen hierbei unterstützend zur Seite stehen.