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© Nico/stock.adobe.com
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10.10.2024

GdP im BMI zur Vorlage der Umsetzung der amtsangemessenen Besoldung

Beamtenpolitik Beamtenrecht

Zu einem Beteiligungsgespräch mit den Gewerkschaften zur Vorlage der Umsetzung der amtsangemessenen Besoldung trafen sich Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI) unter der Leitung von Staatssekretär Bernd Krösser zusammen. Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nahm der stellvertretende Bundesvorsitzende Sven Hüber teil.

Die GdP erwartet klar, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Besoldung der Beamtinnen und Beamten umgesetzt werden. Der GdP-Vize Hüber machte deutlich: „Die Vorlage wird dem nicht in allen Bereichen gerecht.“

Grundsätzlich begrüße die GdP die Idee der Streichung von Erfahrungsstufen in der Besoldungsgruppe A 7, so Hüber. Gleichwohl fordere die GdP für beide Bereiche mindestens das Eingangsamt A 8 für die Kolleginnen und Kollegen bei Bundespolizei und Zoll mit der entsprechenden Anpassung der Erfahrungsstufe, wie es auch für Beförderungen im Entwurf vorgesehen ist.

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(von links nach rechts): Dr. Andreas Splanemann (ver.di-Beamtinnen- und Beamtensekretär), Elke Hanack (stellvertretende DGB-Vorsitzende), Staatssekretär Bernd Krösser und GdP-Vize Sven Hüber. GdP

Zudem forderte Hüber: „Wir erwarten, dass der wohnortgebundene Zuschlag auch für Kolleginnen und Kollegen gilt, die nach der Ausbildung in der ersten Verwendung in einer Hochpreisregion wie Frankfurt/Main oder München arbeiten und wohnen.“

Ebenso kritisch gesehen werde die Einbeziehung eines Partnereinkommens zur Berechnung des Abstandsgebots zwischen Sozialsicherungsniveau und unterer Besoldungsgruppe. Dieser Paradigmenwechsel stelle eine Abkehr vom seit Jahrzehnten tradierten Bezugspunkt der sogenannten Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern dar, so Hüber in den Gesprächen.

© nmann77/stock.adobe.com
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