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GdP Saarland

01.07.2024

GdP im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Vertreter des Geschäftsführenden GdP-Landesvorstands trafen sich am 2. Juli 2024 mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt (LOStA) Bernd Weidig und dem Generalstaatsanwalt (GenStA) Dr. Manfred Kost zum gemeinsamen Gespräch in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Hintergrund des Gesprächstermins war neben dem allgemeinen Austausch auch ein zielgerichteter Dialog über Verfahrenseinstellungen nach Widerstandshandlungen gegen Polizeivollzugsbeamte (PVB). Denn: In den vergangenen Monaten hatten uns wiederholt kritische Nachfragen aus der Belegschaft erreicht, in denen uns gegenüber Unmut und Unverständnis im Hinblick auf die Einstellung von entsprechenden Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken zum Ausdruck gebracht wurde. Regelmäßige Einstellungsbegründungen sind hierbei § 154 f StPO (unbekannter Aufenthalt des Beschuldigten), § 153 I StPO (Geringfügigkeit) und § 154 I StPO (Teileinstellung bei mehreren Taten). In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft hatten wir bereits im Vorfeld des Gesprächstermins einen Aufruf in unsere Mitgliedschaft gesteuert und darum gebeten, uns Aktenzeichen von entsprechenden Einstellungsbescheiden zu übersenden. (An dieser Stelle bedanken wir uns bei unserem Kolleg:innen für die Anlieferung der jeweiligen Aktenzeichen!).

 

Standpunkt der GdP: Wer Kolleginnen und Kollegen angreift oder gar verletzt, MUSS einer empfindlichen Strafe zugeführt werden!

Im weiteren Gesprächsverlauf diskutierten wir konstruktiv-kritisch über die Auswirkungen von Einstellungsverfügungen auf die Kolleg:innen, die generelle Fallentwicklung im Phänomenbereich „Gewalt gegen PVB“, die Inhalte und Folgen von Formulierungen in polizeilichen Vermerken sowie die Wirkung von Textbausteinen in Einstellungsbescheiden auf die Kollegenschaft. LOStA Weidig und GenStA Dr. Kost war es wichtig zu betonen, dass bei der Staatsanwaltschaft die Maxime gelte, nur in Ausnahmefällen entsprechende Strafverfahren einzustellen. Eine entsprechende Richtlinie existiert bereits seit 2011. Die weit überwiegende Zahl der Fälle werde entsprechend verfolgt und angeklagt. Für sie sei klar, dass in diesem komplexen Thema GdP, Polizei und Staatsanwaltschaft das gleiche Ziel verfolgen. Überdies versicherten sie, dass bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bei Fällen von Widerstand bzw. tätlichen Angriffen auf PVB bei der Verfahrensbearbeitung (und der -einstellung) höchste Sensibilität herrsche. Die Arbeit unserer Kolleg:innen wird von Seiten der Staatsanwaltschaft absolut wertgeschätzt. In diesem Zusammenhang wurde auch explizit Frau Oberstaatsanwältin Bock genannt, die als Nachfolgerin von Herrn OStA Lauer als zuständige Ansprechpartnerin hinsichtlich der Strafverfahren gem. §§ 113, 114 und 115 StGB zuständig ist.

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Das Gespräch und der Austausch mit Herrn LOStA Weidig und Herrn GenStA Dr. Kost war ehrlich, konstruktiv-kritisch und aus unserer Sicht absolut gewinnbringend. 
An dieser Stelle herzlichen Dank für das Treffen!

Wir freuen uns auf den kommenden Austausch