28.04.2024
Neues Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)
5 Arbeitstage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung auch im Saarland
Flugblatt
Im Mai 2023 fand hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen des SBFG ein Gespräch zwischen dem saarländischen Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herrn Jürgen Barke, und Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern statt. Hierbei war neben weiteren Vertretern des DGB auch unsere GdP mit von der Partie (wir hatten dazu berichtet). Wie bereits im Vorfeld angekündigt, hat sich der Landtag mit der Novellierung befasst und letztendlich am 24.04.2024 das neue SBFG verabschiedet!
Pro Kalenderjahr gab es bislang bis zu sechs Tage Bildungsfreistellung, wobei man ab dem dritten Freistellungstag für die Hälfte der Zeit arbeitsfreie Zeit einbringen musste. Bedeutete konkret, dass man für sechs Tage Bildungsfreistellung in einem Kalenderjahr zwei Tage selbst (zum Beispiel Urlaubstage) einbringen musste.
Durch das neue SBFG können die Kolleginnen nun insgesamt fünf Arbeitstage im Jahr für ihre politische Weiterbildung oder für die Weiterbildung im Rahmen der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nutzen. Hierbei entfällt nun die Notwendigkeit, eigene arbeitsfreie Zeit einbringen zu müssen!
Die Bildungsbeauftragte der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Saarland, Jordana Becker, hierzu: „In den meisten Bundesländern findet diese Regelung längst Anwendung. Dass nun das Saarland endlich nachzieht, ist absolut wichtig und schon lange überfällig gewesen. Unsere Kolleginnen müssen ihre individuellen Weiterbildungsbedürfnisse in den Bereichen der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung voll ausschöpfen können. Diesem Anspruch wird das neue SBFG nun gerecht!"
Gewerkschaft wirkt!
Jordana Becker: „In den meisten Bundesländern findet diese Regelung längst Anwendung. Dass nun das Saarland endlich nachzieht, ist absolut wichtig und schon lange überfällig gewesen."