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GdP Saarland

21.03.2024

"Chance vertan!"

Cannabis

Bundesrat lässt Cannabisgesetz passieren

Pressemitteilung

Berlin/ Saarbrücken. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland zeigt sich im Hinblick auf die heutige Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis passieren zu lassen, ernüchtert. „Die Länder haben hier ganz klar die Chance vertan, angesichts der vielen offenen Fragen sowie der ruckartigen Umsetzung zum 01. April Vernunft walten zu lassen“, so der GdP-Landesvorsitzende Andreas Rinnert. Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter im Saarland stünden angesichts fehlender Übergangsfristen und Vorbereitungszeiten vor großen Herausforderungen - die vermeidbar gewesen seien.
Rinnert: „Der Gesetzesentwurf ist derart lückenhaft, dass weder bei der Polizei noch der Bevölkerung Rechts- oder Handlungssicherheit bestehen wird. Das bedeutet: Ab dem 1. April werden meine Kolleginnen und Kollegen aufgrund dieser Unsicherheiten in zahlreiche Konfliktsituationen mit der Bevölkerung geraten. Das zeugt schlichtweg von politischer Gleichgültigkeit und enttäuscht den Großteil der Polizeibeschäftigten im Land“. Außer dem Saarland hatten nur drei weitere Bundesländer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votiert.

Die GdP sieht nun den Bund in der Pflicht, die finanziellen Mittel für den bundesweit zeitnah bestehenden Fortbildungs- und Ausstattungsbedarf sowie notwendige Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen bereitzustellen. „Wer bestellt, der zahlt!“, unterstrich Rinnert. „Auch beim Herbeizaubern von zusätzlichem Personal, um unsere ohnehin schon ausgedünnte Polizei im Saarland zu stärken, darf der Bund uns gerne unterstützen!“.

Der GdP-Vorsitzende stellte jedoch auch klar, dass in einem Rechtsstaat die Polizei die neue Gesetzeslage selbstverständlich umsetzen werde. Wie groß dabei die Probleme sowie die Mehrbelastungen genau sein werden, stelle sich erst im Echtbetrieb heraus.

Rinnert: „Für uns steht weiterhin fest: Dieses Gesetz sorgt für Arbeitsmehrbelastung und ist nicht praxistauglich – und u.a. die Polizei wird es nun ausbaden müssen!“.