
Amtsangemessene Alimentation
Das OVG des Saarlandes hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Mai 2018 festgestellt, dass die Besoldung der Beamten des Saarlandes in der Besoldungsgruppe A 11 in den Jahren 2011 – 2016 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war und hat das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des OVG ergeben sich beim Vergleich der Beamtenbesoldung mit der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindexes sowie des Verbraucherpreisindexes und unter Berücksichtigung des Abstands der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau ausreichende Indizien, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus erforderlich machen. Auch das VG des Saarlandes hat zur Richterbesoldung das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Bis diese beiden Verfahren (Verhandlungstermine noch nicht bekannt) eine endgültige Klarheit über eine amtsangemessene Alimentation im Saarland bringen werden, werden den Beamtinnen und Beamten im jeweiligen laufenden Haushaltsjahr Musteranträge der GdP zur Verfügung gestellt.
Alle Besoldungsgruppen, auch Ruhestandsbeamtinnen und -beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter, sollten diesen Musterantrag ausfüllen und bei der Geschäftsstelle des Landesamtes für Zentrale Dienste einreichen.
Die zuständige Sachgebietsleiterin bittet allerdings darum, die Anträge einzuscannen, wenn sie per E-Mail eingereicht werden. Eingereichte Fotos von Anträgen als Anhänge seien oft nur schwer bzw. gar nicht zu lesen bzw. zu verarbeiten. Außerdem würde ich Euch raten, ausdrücklich um eine Eingangsbestätigung zu bitten.
Den Musterwiderspruch bekommen unsere Mitglieder jederzeit exklusiv und individuell auf die aktuellen Entwicklungen angepasst über unsere Geschäftsstelle.