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Gesundheitswegweiser

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

auf dieser Seite haben wir euch zahlreiche Informationen rund um das Thema Gesundheit bereitgestellt.

Die Links führen zu weiteren informationsreichen Seiten, insbesondere des Landesamts für Finanzen.  Für die Inhalte und Richtigkeit der Seiten kann die GdP keine Verantwortung übernehmen.

 

Bleibt gesund, eure GdP!

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Seniorenwegweiser der Landkreise und der kreisfreien Städte

Hinweise der GdP zum Thema Beihilfe

Gesundheits-/Präventionskurse

Je Kalenderjahr sind Aufwendungen für bis zu zwei Gesundheits- oder Präventionskurse jeweils für die beihilfeberechtigte Person oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen möglich. Die Bereiche sind:

  • Bewegungsgewohnheiten
  • Ernährung
  • Stressmanagement und Suchtmittelkonsum

Anschlussheilbehandlung

Aufwendungen für ärztlich verordnete Anschlussheilbehandlungen, die als medizinische Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden, sind beihilfefähig. Eine Anschlussheilbehandlung liegt vor, wenn sich die Maßnahme an einen Krankenhausaufenthalt anschließt oder im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung steht. Dies gilt auch bei ambulant durchgeführten Operationen, Strahlen- oder Chemotherapie. Beihilfefähig sind die Aufwendungen entsprechend einer Sanatoriumsbehandlung.

Merkblatt hierzu: HIER

Hinweise der GdP zum Thema Krankenhäuser:

Vor einem geplanten Eigriff muss die Wahl zwischen einem öffentlichen Krankenhaus und einer Privatklinik getroffen werden.

Bei Behandlung in der einer Privatklinik entstehen oftmals hohe Eigenanteile, daher ist es sinnvoll, sich vorab über die Höhe der Kostenübernahme durch die Beihilfe zu informieren (für die Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern nicht notwendig).

Bei geplanten Eingriffen in Krankenhäusern ist es wichtig, vorher die Abrechnungsmodalitäten wie z.B. Wahlleistungen zu klären.

Die Vereinbarung zur Direktabrechnung bei geplanten Eingriffen geht nur im Vorhinein, nicht bei Notfällen.

Erklärvideo zur Direktabrechnung

Um das YouTube Video abspielen zu können, müssen YouTube Cookies erlaubt sein.

 

Zertifizierte Kliniken für Onkologie

„Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement kann Krankenhäusern helfen, auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren und sich gegenüber Mitbewerbern durchzusetzen. Dafür dient die Qualitätsnorm ISO 9001, die nicht nur branchenübergreifend, sondern insbesondere auch für das Gesundheitswesen relevant ist.“ 

Zum Auffinden muss man im Internet recherchieren. Beispiel für zertifizierte Krebskliniken: HIER

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Hinweise der GdP zum Thema Palliativversorgung

Aufwendungen für spezialisierte ambulante Palliativversorgung sind beihilfefähig; werden diese Leistungen pauschal berechnet, sind diese bis zur Höhe der entsprechenden Vereinbarungen mit der GKV, den Rentenversicherungsträger oder des Bundes oder Landes beihilfefähig

Aufwendungen für stationäre oder teilstationäre Palliativversorgung in einem Hospiz sind nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung bis zur Höhe allgemeiner Krankenhaus-leistungen im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 2 BVO beihilfefähig.

Hinweise der GdP zum Thema Pflege:

Pflegefragen allgemein

  • für gesetzlich Versicherte: siehe Pflegestützpunkte im örtlichen Seniorenwegweiser
  • für privat Versicherte: Pflegeberatung durch die Firma Compass HIER
  • Bundesweites Pflegetelefon versicherungsunabhängig HIER
  • Die Verbraucherzentrale hat einen umfangreichen Ratgeber in Form eines Handbuches herausgegeben: Inhalt
    Das Handbuch kostet 18 €.  Bestellbar HIER

 

Pflegefragen Speziell bei Beihilfe

  • Merkblatt über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten HIER
  • Beantragung von Verhinderungspflege mit einem extra Formular zum regulären Beihilfeantrag dazu HIER

 

Antrag auf Beihilfe für Pflegeaufwendungen

Wenn Du erstmals einen Antrag auf Beihilfe zu Pflegeaufwendungen stellst, benötigst Du je nach Pflegeart folgende Unterlagen:

Ersteinstufung in häusliche Pflege (Pflegegeld, Kombinationspflege, Berufspflegekraft)

  • den kompletten Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung/-kasse (das Gutachten des medizinischen Dienstes ist nicht ausreichend und nur für Ihre Unterlagen bestimmt, bitte nicht zusenden)
  • den vierseitigen Antrag auf Beihilfe (insbesondere Seite 3 ausfüllen) HIER
  • bei der Leistungsart Berufspflegekraft: Nachweis der Einkünfte (zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, etc.)

 

Ersteinstufung in stationäre Pflege

  • den kompletten Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung/-kasse (das Gutachten des medizinischen Dienstes ist nur für Ihre Unterlagen bestimmt, bitte nicht zusenden)
  • den vierseitigen Antrag auf Beihilfe (insbesondere Seite 3 ausfüllen) HIER
    Nachweis der Einkünfte (zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, etc.)
  • Nachweis über die Heimentgelte auf Grundlage der Pflegesatzvereinbarungen und Vergütungsverträge mit den Leistungsträgern (Pflegekassen)
     

Hilfe bei Pflege:

  • Pflegeangebote | SIGNAL IDUNA
    Zur Prüfung, ob es eventuell sinnvoll ist, einen Pflegegrad zu beantragen, kann man hier einen Test machen: HIER
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen und deren Angehörige können sich bei Konflikten und Problemen in ihrer Einrichtung seit diesem Sommer an die Ombudsperson des Landes Rheinland-Pfalz, Sven Lefkowitz, wenden. Weitere Informationen HIER

 

Beschwerden über die Kranken- oder Pflegeversicherung

Die Kranken- und Pflegekassen handeln in eigener Verantwortung. Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen oder eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, nach dem Widerspruchsverfahren Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben.

Hinweise der GdP zum Thema Medikamente

Heilfürsorge

Im Intranet der Polizei befindet sich die "Neue Heilfürsorgevorschrift". Sie ist nur im Intranet, also nicht über das Internet erreichbar:

Hinweise der GdP zum Thema Hinterbliebenenversorgung

Hinweise zum Thema Schwerbehinderung

GdP-Hilfen für Tarifler und Beamte

GdP Sterbegeldbeihilfe

Sterbegeldbeihilfe - beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners.

Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. 

Auszahlungsmodalitäten:

Kondolenzadresse bzw. Name und Adresse der Hinterbliebenen und Sterbedatum an die GdP-Geschäftsstelle in Mainz senden. Von dort werden die Hinterbliebenen angeschrieben.

Zur Auszahlung wird von der Geschäftsstelle eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt.

Nachfolgenden Personen steht das Sterbegeld in der aufgelisteten Höhe zu:

  • GdP-Mitglied                                     500,-- €
  • Ehepartner (Nichtmitglied)                350,-- €

Sterbegeld steht auch den Ehepartnern zu, wenn diese keine GdP Mitglieder sind!

Die oder der Hinterbliebene kann die Mitgliedschaft bei der GdP fortführen.

Ansprechpartnerin in Sterbefällen:

© Stephan Dinges

Annika Wendel

Erreichbar zu den Geschäftszeiten

Telefon 06131 96009-36

GdP-Unfallversicherung innerhalb und außerhalb des Dienstes – somit auch im Ruhestand

Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied auch gegen Unfall versichert. Dem Unfallversicherungsvertrag liegt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung, der Besonderen und Zusatz-Bedingungen der SIGNAL IDUNA (AB GUV) zugrunde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit mit folgenden Summen:

  • 3.000 €            für den Todesfall
  • 4.000 €            für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
  • 5.000 €            Bergungskosten
  • 5.000 €            kosmetische Operationen
  •    500 €            Kurkosten/ Rehakosten

Weitere Informationen zur Unfallversicherung bei:

© Stephan Dinges

Maike Sterzik

Sachbearbeiterin

Erreichbar zu den Geschäftszeiten

Telefon 06131 96009-50

Sonstige Tipps für Seniorinnen und Senioren

  • Neuwagenkauf: Rabatte für Menschen mit Behinderung (i.d.R. ab 50%GdB)
  • Seniorenrabatte bei Versicherungen
    Ab dem 60. Lebensjahr können Sie bei der Haftpflichtkasse von einer günstigeren Beitragsprämie profitieren. Der Nachlass beträgt 20%. Die Haftpflichtkasse nennt diesen Tarif Seniorentarif. Nach Eingabe des Alters wird in der Angebotsberechnung automatisch der Seniorentarif ausgewählt.)
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Wichtig bei Ruhestandsversetzung:

In der Krankenversicherung muss der bestehende Vertrag an den neuen Beihilfeprozentsatz angepasst werden i.d.R. von 50% auf 30%, da der Beihilfebemessungssatz auf 70% steigt.

Dies muss innerhalb einer Frist von 3-6 Monaten je nach Versicherer umgesetzt bzw. beantragt werden.

Es handelt sich nicht nur um eine Reduzierung, sondern sofern gewünscht auch um eine Erhöhung (z.B. bei dem Beihilfeergänzungstarif). Sollte die Frist verstreichen, kann der Versicherer auch einer Erhöhung der Beihilfeergänzung widersprechen oder einen Zuschlag nehmen. Innerhalb der Frist ist das Ganze ohne Risikoprüfung.

Hierzu ist einfach ein Anruf beim Betreuer oder ein Schreiben an die Gesellschaft mit der Urkunde (Ruhestandsversetzung) verbunden mit der Bitte um Anpassung an den neuen Beihilfeprozentsatz) erforderlich.

Bei der Unfallversicherung sollte man den Fokus von der Invaliditätsleistung mehr Richtung Pflegeleistungen setzen. Hier gibt es extra Seniorentarife und man sollte zum Schutz seiner Angehörigen auch Pflegehilfsleistungen und eine Unfallpflegerente einschließen.

Unfallversicherung für Rentner & Senioren | SIGNAL IDUNA

Weitere Informationen:

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Benjamin Thaler

Zielgruppenagentur "Polizei"

Team PP Mainz

Telefon 0179/7939570

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Heiko Brandenburger

Zielgruppenagentur "Polizei"

Team PP Rheinpfalz

Telefon 0170/4542867

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Jan Hasenstab

Zielgruppenagentur "Polizei"

Team PP Koblenz

Telefon 0171/1024049

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Jennifer Brämer

Zielgruppenagentur "Polizei"

Team PP Westpfalz

Telefon 0170/4066856

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Sascha Müller

Zielgruppenagentur "Polizei"

Team PP Trier

Telefon 0171/5461080

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