
11.03.2024
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentnerinnen und Rentner ab März 2024
Senioren-Info
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zum 1. Januar 2024 haben mehr als 50 Prozent aller gesetzlichen Krankenkassen den kassenindividuelle Zusatzbeitrag erhöht. Ab dem 1.März 2024 gelten nun diese Beitragserhöhungen auch für Rentnerinnen und Rentner.
Für Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, wirken sich Änderungen des Zusatzbeitrages erst zwei Monate später als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus. Konkret bedeutet das: Der Krankenkassenbeitrag steigt erst mit der Rentenzahlung für den Monat März. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge gelten.
Die Höhe des Zusatzbeitrags können die einzelnen Krankenkassen eigenständig festlegen; sie liegt durchschnittlich bei 1,7 %. Der bundeseinheitliche Krankenkassenbeitrag liegt bei 14.6 %. Davon trägt die Hälfte die Rentenversicherung, das gleiche gilt für den Zusatzbeitrag.
Auch für freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner steigen die Zusatzbeiträge. Sie erhalten einen Zuschuss von der Rentenversicherung und führen den vollen Beitrag an ihre Krankenkasse ab.
Alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner haben unabhängig von der bisherigen Kassenmitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht. Weil nicht alle Kassen erhöht haben, lässt sich durch einen Beitragsvergleich der höhere Abzug evtl. wieder ausgleichen.
Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden Betroffene mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Ausnahmefällen versendet die Rentenversicherung schriftliche Bescheide, zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen, aber auch in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt.
Für den Landesseniorenvorstand
Margarethe Relet
Stellvertretende Vorsitzende