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18.06.2024

Politik im Blick

Politik im Blick

Ihr habt die dritte Ausgabe "Politik im Blick" 2024 vor euch, mitder wir euch auf dem Laufenden halten wollen, was in derPolitik so los ist. Schaut rein!

Inhalt dieser Ausgabe:

ALIMENTATION

Was bedeuten die beiden Verfahren bei der Feuerwehr für die Polizei

DIENSTRECHTLICHE ÄNDERUNGEN

Diese Regelungen brauchen förmliche Gesetze als Grundlage, dies wird jetzt umgesetzt

PERIODISCHER SICHERHEITSBERICHT

Antrag der CDU im Plenum

BEIHILFE

Gute Nachrichten: Die Bearbeitungszeiten bleiben unten!

AMTSANGEMESSENE ALIMENTATION

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, zwei Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten der Feuerwehr aus den Jahren 2012-2021 dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dieses soll nun entscheiden, ob die Alimentation verfassungsgemäß war. Es geht um zwei Beamte der Berufsfeuerwehr der Stadt Koblenz, einmal nach A 7, einmal nach A 8 besoldet. Die Richter des Verwaltungsgericht sind der Auffassung, dass die Besoldung nicht das Mindestabstandsgebot beachteten, also der Abstand zwischen Besoldung und der Grundsicherung. Man weist darauf hin, dass weitere vergleichbare Klagen anhängig seien und mit Blick auf die Entscheidung des BVerfG ruhend gestellt. Unsere Bewertung hierzu: Wir begrüßen die Verweisung an das Bundesverfassungsgericht. Zweifel an der Amtsangemessenheit scheinen den Richtern des Verwaltungsgerichts ja begründet. Was das für die Polizei bedeutet ist derzeit noch nicht in Gänze abzusehen, unsere Besoldungsgruppen liegen hauptsächlich höher und es geht uns um die Jahre 2022 und 2023. Also, nicht vergleichbar aber das Verfahren lässt sich hier grundsätzlich gut ablesen. Auch, dass man häufiger das Mittel des Vergleichs heranzieht, das bekommen wir vermehrt als Info von Mitgliedern, hier wird also dann der Einzelfall geregelt, ganz still und ohne Außenwirkung.

 Zu der Bescheidung der Widerspruchsbescheide durch das LfF hatten wir informiert, hier nachlesbar: GdP-Info 13.06.

DIENSTRECHTLICHE ÄNDERUNGEN

Im Plenum (66. Sitzung) am 12.06. unter TOP 3 wurde in der zweiten Beratung zu mehreren dienstrechtlichen Änderungen beraten. Die Empfehlung des Rechtsausschusses lautete auf Annahme ohne Änderung. Es werden mehrere Themen für Beamt/-innen geregelt und die Erforderlichkeit von Gesetzen hierfür umgesetzt gemäß der Wesentlichkeitsgrundsatz. Bei den Beurteilungen geht es um die Umsetzung von höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zum Beispiel vorsieht, dass ein Gesamturteil gebildet wird, das auch in die Befähigungsmerkmale einbezieht. Die GdP hatte über den DGB ihre Haltung vermittelt. In der Diskussion wurde auch die Forderung der GdP nach zwei Beförderungsterminen pro Jahr thematisiert, die Sprecherin der CDU Anette Mosta bestärkte unsere Forderung von zwei Terminen pro Jahr ein und verwies auf die tatsächliche Praxis in den Kommunen. Unterstützung fand dieses Anliegen nicht. Der Innenminister betont u.a. den Grundsatz der Regelbeurteilung, der hier vorgenommen wird. Eine Pluspunkt ist enthalten, es wird ausnahmsweise möglich sein, eine Einstellung in einem höheren Amt als dem Einstiegsamt  vorzunehmen bei entsprechenden beruflichen Erfahrungen, das kann zur Attraktivität der Polizei beitragen, wenn neue Beschäftigte zum Beispiel in der Verwaltung eingestellt werden sollen. Es wurde abschließend abgestimmt und dem Gesetz zugestimmt. HIER

PERIODISCHER SICHERHEITSBERICHT

Im Plenum wurde in der 67. Sitzung zunächst sehr würdig dem brutalen Mord an Rouven Laur gedacht. Im Anschluss erfolgte eine gemeinsame Befassung in der aktuellen Debatte zu zwei Anträgen der CDU und SPD, wo es um die Bekämpfung der Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat durch Extremismus und Islamismus geht.

In dieser Debatte führte Martin Haller (SPD) richtig aus, dass die Polizei und der Verfassungsschutz sehr gut aufgestellt sein müssen, um den gegenwärtigen Gefahren begegnen zu können. Dem können wir nur zustimmen!

Der Antrag der CDU zum Vorschlag eines Periodischen Sicherheitsberichts wurde leider abgelehnt. Auch die GdP hat hierzu auf dem Landesdelegiertentag 2022 einen Antrag gestellt. Mit einem solchen Bericht, wäre die Sicherheitslage unter Einbeziehung auch des Dunkelfeldes und Forschung umfassender darzustellen, als es das mit den Zahlen der PKS aktuell gelingt. Die Landesregierung hat hierzu einen Prüfauftrag formuliert, der ähnliche Elemente aufgreift. Hier wurde eine Chance vertan. Nachzuhören in der Mediathek des Landtags unter: LINK

BEIHILFE

Nach intensiven Bemühungen durch die GdP ist eine deutliche Verbesserung der Bearbeitungszeiten eingetreten, wir liegen bei unter 14 Tagen und dieser Wert hält sich bereits seit einigen Wochen! Auch die Pflege ist unter 20 Tage gesunken, wir sind sehr froh, dass sich die Situation so entspannt hat.

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