
31.03.2025
GdP zieht Jahresbilanz zur Teillegalisierung von Cannabis
Zielerreichung nicht in Sicht – Mehrbelastung für die Polizei – es fehlt an Ausstattung, Personal und valider Datenbasis
Hummel: “Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) wurde aus unserer Sicht handwerklich schlecht gemacht. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die vom Gesetzgeber beschriebenen Ziele (Eindämmung des Schwarzmarktes, Stärkung des Gesundheitsschutzes, bessere Prävention, Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes) offensichtlich nicht annähernd erreicht wurden.”
Ein Jahr nach Inkrafttreten des KonsumCannabis-Gesetzes (KCanG) stellt die GdP fest: Mehrere tausend sogenannte Konsumdelikte finden sich nicht mehr in der Polizeilichen Kriminalstatistik wieder. Da es sich um die Bearbeitung standardisierter Prozesse mit geringen Arbeitsaufwänden handele, ist die Arbeitsentlastung für die Polizei eher als gering einzuschätzen. Gleichzeitig führte die Teillegalisierung als „Booster“ dazu, den Markt zu befeuern. Die organisierte Kriminalität hatte ausreichend Zeit, sich auf das KCanG vorzubereiten. Eine gestiegene Nachfrage hat neue Ziel- und Käufergruppen hervorgebracht, die größere Mengen benötigen und damit die Preise in die Höhe getrieben haben, wodurch eine größere Verfügbarkeit vorgehalten werden muss, die eher kriminelle Strukturen stärken, als diese zu schwächen.
Im Verkehrsbereich kommt hinzu, dass moderne Nachweis- und Analyseinstrumente (sog. cut off-Tests) fehlen. Diese sind notwendig, um bei einer Verkehrskontrolle den Grenzwert von 3,5 ng THC/ml Blutserum zügig prüfen zu können. Von einer Verbesserung der Verkehrssicherheit kann ebenfalls nicht die Rede sein – es wäre ein Nulltoleranz-Ansatz erforderlich, um wirkliche Verkehrssicherheit herzustellen (kein Cannabis, kein Alkohol und andere berauschende Mittel).
Kurzum – eine qualitative Entlastung der Polizei findet nicht statt – im Gegenteil. Wenn die Politik die Polizei entlasten möchte, wären Investitionen in eine zeitgemäße Ausstattung zielführender (z.B. Smartphones, IT-Ausstattung, IT-Infrastruktur, usw.). Es ist auch nicht absehbar, dass die Ziele noch erreicht werden können. Das Zustandekommen des Gesetzes war sicherheits- und gesellschaftspolitisch nicht gut durchdacht und der Expertise der Polizei wurde viel zu wenig Beachtung beigemessen.
Verbesserung des Gesundheitsschutzes?
Wir sind der Auffassung, dass die monatlich erlaubten Besitzmengen zu einer Verschlechterung des Gesundheitsschutzes beitragen, denn die Konsumhäufigkeit wird steigen. Unsere Expertinnen und Experten gehen unter Zugrundelegung von 10% Tetrahydrocannabinol (THC) bei den vom Gesetz vorgesehen Besitzmengen von 30g bzw. 50g Cannabis (für über 21-Jährige) von sieben bzw. elf möglichen Rauschzuständen pro Tag aus! Im Sinne einer wirksamen Gesundheitsprävention sind die dafür vorgesehenen Mengen daher viel zu hoch. Erkenntnisse aus anderen Ländern zeigen auf, dass die Zahl an Psychosen – insbesondere im Jugendbereich – zunehmen dürfte.
Rücknahme des Gesetzes?
Die Aufwände für ein Zurückdrehen wären jetzt wieder enorm. Die GdP hat sich nicht pauschal gegen die Teillegalisierung ausgesprochen. Es gibt auch gute Argumente für eine „Entkriminalisierung“ – dann aber gleichzeitig Konsumanreize zu setzen, halten wir aus sicherheits-, gesundheits- und gesellschaftspolitischen Gründen für falsch. Wir brauchen eine realistische Prüfung, ob wir uns das vor dem Hintergrund dieser Auswirkungen tatsächlich erlauben können.
Die GdP fordert:
Kurzfristig brauchen wir geeignete Analyseinstrumente für die Nachweisführung von Cannabis-Konsum im Straßenverkehr. Zudem eine zeitgemäße Ausstattung für die Bekämpfung der Drogen- und organisierten Kriminalität.
Mittelfristig brauchen wir eine personelle Stärkung der gesamten Rechtsstaatskette (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden).
Langfristig brauchen wir eine verlässliche und evidenzbasierte Basis für die Einschätzung der Kriminalitätslage und Kriminalitätsentwicklung. Bei sicherheitspolitischen Überlegungen wird häufig ideologisch und emotional diskutiert. Um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsvorbeugung und - bekämpfung zu erstellen, bedarf es eines ganzheitlichen Bildes der Kriminalitätsentwicklung. Als GdP wollen wir einen Periodischen Sicherheitsbericht in Rheinland-Pfalz um eine möglichst objektive Betrachtung der Kriminalitätslage zu ermöglichen. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ist bislang nicht bereit, diesen Periodischen Sicherheitsbericht für Rheinland-Pfalz einzuführen.
Um die Situation vor Ort mit allen Stakeholdern zu besprechen und analysieren wäre ein Expertenrat angezeigt.