jumpToMain
© GdP_Loth
GdP_Loth

06.03.2025

GdP zum Urteil wegen versuchten Mordes in Linz

Schnelligkeit des Verfahrens ist zu begrüßen

Die Erhebung der Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung erfolgte sehr zügig am Koblenzer Landgericht. Schon für den 18.02.2025 war der erste Termin angesetzt, es folgten drei weitere Termine mit verschiedenen Gutachten und bei dem gestrigen Termin wurde nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung auch das Urteil gesprochen. Nun lautet das Urteil auf acht Jahre Freiheitsstraße wegen versuchtem Mord in Tateinheit mit Sachbeschädigung, wobei gegen das Urteil noch Revision eingelegt werden kann binnen einer Woche.

Sachverhalt in Kürze

Am 6. September erstürmte ein Mann die Polizeidienststelle in Linz und schlug mit einer Machete intensiv auf die Glasscheibe in der Schleuse ein, die ihn vom Wachbereich trennte, ein. Der wachhabende Beamte verriegelte die Schleuse und verständigte Unterstützungskräfte. Kräfte der Spezialeinheiten konnten den Mann später unter Einsatz des Tasers festnehmen. Im Eingangsbereich entstand ein Sachschaden von 70.000€.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwältin trug in ihrem Plädoyer vor, dass der Tatplan des Angeklagten vorsah, jeden Beamten zu töten, den er auf der Wache antreffen werde. Die Scheibe drohte, in jedem Moment nachzugeben. Der professionellen Reaktion des wachhabenden Beamten sei es zu verdanken, dass die Situation nicht noch weiter eskalierte, der Angeklagte selbst wollte nach ihrer Feststellung zu keinem Zeitpunkt von seinem Tatentschluss zurücktreten. Die Aussage des Angeklagten, dass er gewusst habe, dass es sich bei dem Glas um für den Beamten sicheres Panzerglas gehandelt habe, ordnete sie als Schutzbehauptung ein. Deshalb plädierte sie auf versuchten Mord aus niederen Beweggründen, die Tat sei verachtenswert, den anwesenden Menschen wurde das Recht abgesprochen, leben zu dürfen. 

Plädoyer der Verteidigung

Der Pflichtverteidiger beschrieb den Angeklagten als in Deutschland nicht angekommene Person, er habe außerdem über keine feste Lebensgrundlage verfügt und psychische Probleme. 

Er habe auf der Dienststelle wild um sich geschlagen aber keine ernsthafte Bedrohung dargestellt, weil er davon ausgegangen sei, dass die Schleuse gut und sicher gebaut sei und es damit zu keinem Angriff kam. 

Urteil des Gerichts

Der Vorsitzende Richter verkündete in seinem Urteil, dass der Angeklagte eine achtjährige Freiheitsstrafe erhalte, die Tatwaffe, die Machete, eingezogen werde und er die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Zur Begründung führte er aus, dass es zu einer Radikalisierung des Angeklagten durch den IS kam und er sich als Einzeltäter betätigte und zum Einmalwerkzeug wurde, ohne Spuren zu ihren Drahtziehern zu verursachen. Die Einzelbetrachtung ergebe, dass er über eine instabile Persönlichkeit verfüge und eher auf eine gescheiterte Integration blicke. Zu Drogenkonsum kam zeitnah vor der Tat noch Trennung von der Ehefrau und Verlust der Arbeit hinzu. Er führte aus, dass der Angeklagter die Schleuse kannte und wusste, dass dort mindestens eine Person sitzen würde und er vertraute darauf, dass er das Hindernis Scheibe überwinden könne durch das Einschlagen. Er betrachtete die Tat als nah an der Vollendung, letztlich wurde aber niemand verletzt oder konkret gefährdet. 

Der Landesvorstand

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
„Wir finden es sehr gut, dass der Prozess so schnell anberaumt wurde und das Urteil gestern ein halbes Jahr nach der Tat in Koblenz gefallen ist. Wir hoffen, dass die in der Nacht  eingesetzten Kollegen mit dem Urteil einen gedanklichen Schlussstrich ziehen können. Dazu gehört dann auch, dass der Schleusenbereich wieder komplett hergestellt wird in Linz, das ist noch nicht der Fall und wird dringend Zeit.“
Stefanie Loth, Landesvorsitzende