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12.03.2025

„Konzeptionelle Ereignisbewältigung auf Autobahnen” (KEA21) kann Leben retten

GdP fordert zeitnahe Umsetzung des Konzepts

Ein tödlicher Verkehrsunfall auf der A61 zwischen den Anschlussstellen Dorsheim und Bingen/Mitte hatte in der Nacht von Montag auf Dienstag, den 11.03.25 eine stundenlange Vollsperrung und lange Staus zur Folge. 

Ein LKW war auf ein, durch einen Streifenwagen abgesichertes, Pannenfahrzeug aufgefahren. Der Fahrer des LKW verstarb hierbei leider.  Die eingesetzten Kollegen konnten sich durch einen Sprung über die Leitplanke retten. Der Funkstreifenwagen, der auffahrende LKW und das Pannenfahrzeug wurden erheblichst beschädigt.   

Bereits am 08.02.25 kam es auf der A63 zu einem ähnlichen Unfall. Ein Verkehrsteilnehmer fuhr auf einen absichernden Streifenwagen auf. Glücklicherweise kam bei diesem Unfall ebenfalls kein Kollege oder eine Kollegin zu Schaden. Landesweit gab es in der Vergangenheit natürlich immer wieder solche Unfälle.

Deshalb stellt sich die Frage, ob diese Unfälle hätten vermieden werden können? Im Land Rheinland-Pfalz gibt es auf Initiative des MdI nach Einsetzung einer Arbeitsgruppe ein Konzept zur strukturierten Absicherung von Gefahrenstellen auf Bundesautobahnen in Rheinland-Pfalz. KEA21 lautet das Zauberwort. KEA21 ist ein seit 2017 entwickeltes und bis Ende 2022 in einem Pilotbetrieb auf der A6 im Zuständigkeitsbereich der Polizeiautobahnstation (PAST) Kaiserslautern getestetes Konzept. Es sieht besondere Verhaltensregeln für alle an einem Ereignis auf der Autobahn Beteiligten vor und hat optimal abgesicherte Unfall- bzw. Absicherungsstellen zum Ziel.

Seit Ende 2022 ist für die Pilotdienststelle klar, dass sich das Pilotkonzept mehr als bewährt hat und deshalb dringend in die landesweite Umsetzung gehen muss. Die Entscheidung lässt jedoch weiter auf sich warten. Lediglich auf dem Pilotteilstück der A6 darf es weiter angewandt werden. Die ebenfalls von der PAST Kaiserslautern betreute A63 ist von dieser Ausnahme nicht umfasst. Im August 2024 haben wir als Fachausschuss Schutzpolizei die PAST Kaiserslautern besucht und haben uns das Konzept durch den Leiter der Dienststelle, EPHK Heiko Thum, vorstellen lassen. Schnell wurde uns klar, das ist ein Konzept welches gut  geeignet ist, das Leben unserer Kolleginnen und Kollegen zu schützen, und das mit minimalem Beschulungsaufwand und ohne weitere Kosten zu realisieren ist. Das muss landesweit Einzug halten!

Dem Konzept KEA folgende Absicherung bei einem liegengebliebenen Fahrzeug auf der BAB.

Heiko Thum, Leiter der PAST Kaiserslautern und Projektverantwortlicher bewertet wie folgt: „Eine mit allen BOS abgestimmte Evaluation des Piloten kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Konzept uneingeschränkt bewährt hat. Das standardisierte Vorgehen an der Einsatzstelle sorgt bei den Einsatzkräften für ein sicheres Gefühl und damit zu deutlich weniger Stress. Das Konzept führt bei allen Beteiligten zu einem harmonisierten Ablauf und verbessert die Zusammenarbeit und Kommunikation signifikant! Die nun annähernd dreijährige Prüfung des Konzeptes im Ministerium kann ich nicht nachvollziehen.“

Seit Jahren bleibt im Ministerium des Innern und für Sport (MdI) die Entscheidung über KEA21 aus. Es braucht eine Einigung der beiden Abteilungen 4 - Polizei und 5 - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Streitkräfte  - und das jetzt zeitnah. Leidtragende sind die Kolleginnen und Kollegen auf den Autobahnen, die täglich mit den Gefahren von Einsatzstellen konfrontiert sind. Aber nicht nur diese, sondern auch die Einsatzkräfte von Rettungsdiensten und Feuerwehren, Abschleppdiensten bis hin zu Verkehrsteilnehmenden, die sich auf den Autobahnen bewegen. 

Der Landesvorstand

© Stephan Dinges
Stephan Dinges
Es ist nicht zu verstehen, warum ein sinnvolles und kostenneutrales Absicherungskonzept nicht umgesetzt wird. Das Konzept bedeutet aus unserer Sicht gelebten Arbeitsschutz. Wir empfinden die lange Zeit des Wartens als Aussitzen von Entscheidungen und können das nicht nachvollziehen, weil es um die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen geht. Unser Vorschlag: wenn sich zwei Abteilungen im MdI nicht einigen können, bedarf es offenbar einer Entscheidung durch den Minister!“ 
Ingo Schütte, stellv. Landesvorsitzender